Umschüler:innen für die Teilnahme am Unterricht in öffentlichen berufsbildenden Schulen der Stadtgemeinde Bremen anmelden
Sie streben eine Umschulung in Verbindung mit einem Träger, der die Kosten übernimmt, an und möchten dafür am Unterricht an einer berufsbildenden Schule in der Stadtgemeinde Bremen teilnehmen?
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Basisinformationen
Die berufsbildenden Schulen nehmen gegen Zahlung einer Gebühr im Rahmen vorhandener Kapazitäten Umschülerinnen und Umschüler auf. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Voraussetzungen
- Die Kostenübernahme muss geklärt sein.
- Die Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung muss vor Beginn des Unterrichts bei der jeweiligen Berufsschule vorliegen.
- Die Genehmigung durch einen Träger (zum Beispiel Arbeitsagentur oder Bundeswehr) muss vorliegen.
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Ablauf
- Füllen Sie das Anmeldeformular zum Besuch einer Berufsschule im Rahmen einer Umschulung aus.
- Das Formular finden Sie unter „Formulare“.
- Beachten Sie die Seite 1 des Anmeldeformulars „Informationen“.
- Unterschreiben Sie das Formular.
- Füllen Sie die Kostenübernahmeerklärung und die Abtretungserklärung aus und unterschreiben Sie diese.
- Geben Sie das Formular zusammen mit den benötigten Unterlagen in der Berufsschule ab, die Sie besuchen möchten.
- Die jeweilige Berufsschule leitet den Antrag an die senatorische Behörde weiter.
- Die Rechnungsstellung an den Kostenträger erfolgt von der senatorischen Behörde.
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Benötigte Unterlagen
- Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Abtretungserklärung vom Kostenträger der Umschulungsmaßnahme
- Wenn die Umschulungsmaßnahme von der Agentur für Arbeit gefördert wird und der Bildungsgutschein die Zusage über die Kostenübernahme der Schulgebühren enthält
- Vorlage des Bildungsgutscheins und Leistungsbescheid bei der Anmeldung in der Schule
- Kostenübernahmeerklärung
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
2.932,77 EUR bis 8.797,80 EUR Gebühren für den Schulbesuch.
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Fristen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 09.03.2026