Verfahren

Vereinbaren Sie einen Termin mit dem zuständigen Sozialzentrum. Der Termin kann auf Ihren Wunsch hin auch zuhause stattfinden .

Eine Beistandschaft wird auf Antrag eingerichtet. Sie können die Beistandschaft schriftlich beantragen. Der schriftliche Antrag ist formlos und kann selbst geschrieben oder bei dem örtlichen Jugendamt verfasst werden.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Das Jugendamt macht außerdem folgendes:

  • Das Jugendamt berät und unterstützt Sie dabei, Unterhaltsansprüche geltend zu machen.
  • Das Jugendamt beurkundet: Vaterschaftsanerkennungen und Zustimmungen, Unterhaltsansprüche, Sorgeerklärungen für das gemeinsame Sorgerecht und Mutterschaftsanerkennungen.
  • Das Jugendamt stellt Bescheinigungen für nicht verheiratete Mütter aus, dass es im Sorgeregister keinen Eintrag gibt und die Mutter somit das alleinige Sorgerecht besitzt.
  • Beratung zur gemeinsamen Sorge und Umgangsrecht