Wenn Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben, müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Künstlersozialkasse anmelden.
Mit der Künstlersozialversicherung sind selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Es gilt hier die Besonderheit, dass dieser Personenkreis nur etwa die Hälfte ihrer Beiträge selbst zahlen muss.
Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und eine Abgabe der Unternehmen finanziert, die künstlerische und publizistische Werke oder Leistungen von selbständigen Künstlerinnen und Künstlern oder Publizistinnen und Publizisten verwerten.
Die Künstlersozialkasse prüft nach Ihrer Anmeldung, ob Sie ein abgabepflichtiges Unternehmen betreiben und in diesem Fall auch eine Künstlersozialabgabe zahlen müssen.
Es ist nicht relevant, in welcher Rechtsform Sie Ihr Unternehmen betreiben. Auch eine eventuell steuerrechtlich anerkannte Gemeinnützigkeit befreit Sie nicht von einer möglichen Künstlersozialabgabepflicht.
Die Künstlersozialkasse berät Sie gerne.
oder
und
Darüber hinaus sind auch Unternehmen abgabepflichtig, die eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen:
Vom Unternehmen werden in einem Kalenderjahr mehr als 3 Veranstaltungen durchgeführt, bei denen selbständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen beauftragt werden. Im Zusammenhang mit der Nutzung der in Anspruch genommenen Werke oder Leistungen sollen Einnahmen erzielt werden. Die dafür gezahlten Entgelte liegen jährlich über einer Summe von 450,00 EUR.
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Künstlersozialabgabe auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationen zum abgabepflichtigen Unternehmerkreis auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Abgabepflichtige Unternehmensbranchen auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationen zur Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe
Informationsschrift Künstlerische/publizistische Tätigkeiten und Abgabesätze auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationsschrift Künstlersozialversicherungs-Entgeltverordnung mit Ausnahmen zur Bemessungsgrundlage auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Alle Informationsschriften und Checklisten im Mediencenter für Unternehmen und Verwerter der Künstlersozialkasse
Häufige Fragen (FAQ) auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 18.07.2025