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Unterrichtung über Eigentümerwechsel Bauen und Immobilien Bauen und Wohnen

Sind Sie Eigentümer eines Grundstückes, für das eine bodenschutzrechtliche Anordnung vorliegt, haben Sie bei Verkauf des betreffenden Grundstücks die Behörde zu unterrichten.

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Aktualisiert am 31.01.2025

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