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Untersuchungsberechtigungsschein beantragen

  • Schule, Ausbildung und Studium

Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt und wollen in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind, im Land Bremen wohnen und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen.

    Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.

    Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

    Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum.

    Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.

    Voraussetzungen

    • Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
    • Sie wohnen im Land Bremen
    • Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
    • Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
  • Ablauf

    • Sie können den Untersuchungsberechtigungsschein ohne vorherige Anmeldung vor Ort beim Gesundheitsamt in Bremen oder in Bremerhaven mit einem Ausweis abholen.
    • Sie bekommen den Untersuchungsberechtigungsschein mit Ihren persönlichen Daten (Name, Anschrift, Geburtstag) ausgehändigt.
      • Wichtig dabei ist, dass Sie Ihren Wohnsitz im Land Bremen haben.
    • Nach Erhalt des Untersuchungsberechtigungsscheins gehen Sie damit und mit den Erhebungsbögen und Vordrucken zu Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin und lassen sich untersuchen.
      • Die Übersichtsseite zu den Erhebungsbögen und Vordrucken finden Sie unter "Formulare"
    • Nach der Untersuchung erhalten Sie eine ärztliche Bescheinigung von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin zurück.
    • Diese Bescheinigung legen Sie Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin – am besten in Kopie – vor.
    • Bei einem eventuellen Arbeitgeberwechsel, der innerhalb von 14 Monaten nach Untersuchung erfolgt, können Sie die vorliegende Bescheinigung des Arztes/der Ärztin Ihrem neuen Arbeitgeber vorlegen und brauchen sich nicht noch einmal untersuchen zu lassen.

    Weitere Hinweise

    Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass)
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
    14 Monate Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein zu den Öffnungszeiten bei den Gesundheitsämtern in Bremen oder Bremerhaven. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 10.08.2026

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