Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt und wollen in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind, im Land Bremen wohnen und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen.
Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
gebührenfrei
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
14 Monate Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Sie erhalten den Untersuchungsberechtigungsschein zu den Öffnungszeiten bei den Gesundheitsämtern in Bremen oder Bremerhaven. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Aktualisiert am 10.08.2026