Der Ordnungsdienst bestreift die Straßenzüge und das Gelände um Veranstaltungen und sorgt für Sicherheit und Ordnung. Er schreitet bei Tabak- und Alkoholkonsum durch Kinder und Jugendliche ein, ahndet das Urinieren in der Öffentlichkeit, sowie eine Vielzahl ordnungsrechtlicher Verstöße rund um das Veranstaltungsgeschehen. Der Ordnungsdienst kann zudem gefahrenabwehrrechtliche Maßnahmen treffen.
Für die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften auf dem Veranstaltungsgelände ist grundsätzlich der jeweilige Veranstalter zuständig.
Welche Ordnungswidrigkeiten rund um eine Veranstaltung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienst geahndet werden, finden Sie beispielsweise unter Jugendschutz.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes belehren, spechen kostenfreie oder kostenpflichtige Verwarnungen aus, zeigen Ordnungswidrigkeiten an und treffen Maßnahmen zur allgemeinen Gefahrenabwehr.
Der Ordnungsdienst kann direkt vor Ort ein Verwarngeld in bar erheben oder auch eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten. In diesem Fall erhalten Sie Post von der Bußgeldstelle.
Aktualisiert am 31.01.2025