Sie füllen den Antrag aus und senden ihn mit allen beizufügenden Unterlagen unterschrieben an die Hanseatische Steuerberaterkammer Bremen, Körperschaft des öffentlichen Rechts, Am Wall 192, 28195 Bremen.
Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sowie weitere Einzelheiten über den Prüfungsablauf sind auf der Internetseite der Hanseatischen Steuerberaterkammer Bremen unter http://www.stbkammer-bremen.de/zulassung-befreiung-eignungspruefung-verbindliche-auskunft.html eingestellt.
Formulare
Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft § 38 a StBerG Der Antrag ist online ausfüllbar.
Antrag auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung Der Antrag ist online ausfüllbar.
Wo kann ich mehr erfahren?
Hinweise zu Zulassung / Befreiung / Eignungsprüfung / Verbindliche Auskunft
Aktualisiert am 01.10.2025