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Vergnügungssteuer anmelden Steuern und Abgaben

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  • Basisinformationen

    Die Freie Hansestadt Bremen erhebt Vergnügungssteuer für den Betrieb von Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit sowie in ihrer Art ähnlichen Geräten und von Musikautomaten gem. § 1 Nr. 1 Vergnügungssteuergesetz (VergnStG) v. 14.12.1990.

    Voraussetzungen

    • Die Steuer beträgt
    • für Spiel- und Unterhaltungsgeräte mit Gewinnmöglichkeit sowie in ihrer Art ähnliche Geräte, die über ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen, 20 v. H. des Einspielergebnisses (sogennannter Saldo 2, § 3 Absatz 1 VergnStG),
    • für Spiel- und Unterhaltungsgeräte mit Gewinnmöglichkeit sowie in ihrer Art ähnliche Geräte, die nicht über ein manipulationssicheres  Zählwerk verfügen, in Spielhallen 400 Euro (§ 3 Absatz 2- Nr. 1 VergnStG) und an sonstigen Aufstellorten 100 Euro (§ 3  Absatz 2 Nr. 2 VergnStG).
    • für Spiel- und Unterhaltungsgeräte ohne Gewinnmöglichkeit sowie in ihrer Art ähnliche Geräte, die in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen aufgestellt sind, 60 Euro (§ 3  Absatz 3 Nr. 1a VergnStG) und an sonstigen Aufstellorten 20 Euro (§ 3  Absatz 3 Nr. 1b VergnStG).
    • für Geräte mit Gewalttätigkeiten gegen Menschen bzw. Kriegsverherrlichung etc. unabhängig vom Aufstellort 307 Euro (§ 3  Absatz 3 Nr. 1c VergnStG) sowie für Musikautomaten unabhängig vom Aufstellort 15 Euro (§ 3  Absatz 3 Nr. 2 VergnStG).
  • Ablauf

    Die Steuer wird vom Automatenaufsteller bzw. vom Veranstalter erhoben und ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck unter Angabe von Aufstellort, Zulassungsnummer und Gerätenummer abzugeben.

    Bei vorliegendem SEPA- Lastschriftmandat wird die Vergnügungsteuer zum Fälligkeitstag abgebucht.

    Weitere Hinweise

    Zuständig für die Vergnügungssteuer ist das Finanzamt Bremen, Haus des Reichs. Sie erhalten die Formulare im Internet unter finanzen.bremen.de Steuern / Formulare und Links / Vergnügungssteuer-Anmeldung. Diese Vordrucke nebst Anlagen erhalten Sie auch im Finanzamt Bremen, Haus des Reichs (Eingang Schillerstraße 22).Bitte verwenden Sie den Vordruck "Vergnügungsteuer- Anmeldung" und die für Sie erforderlichen Anlagen.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    Vereinfachtes Onlineformular
    Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.

  • Formulare

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zur Vergnügungssteuer habe?

    Wenden Sie sich bitte an die Vergnügungssteuerstelle (Tel 361-94038 bzw. 361-94039, Zimmer 1002).

  • Kann ich für die Vergnügungsteuer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

    Ja. Den Vordruck zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates finden Sie im Internet unter finanzen.bremen.de Steuern / Formulare und Links / Vergnügungssteuer-Anmeldung

Aktualisiert am 11.08.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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