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Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen

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Ihre Qualifizierungsmaßnahme für die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation ist noch nicht abgeschlossen? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

  • Basisinformationen

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel.

    Haben Sie die Qualifizierungsmaßnahmen noch nicht abgeschlossen und Ihre Aufenthaltserlaubnis endet bald, können Sie eine Verlängerung beantragen. Gründe für noch nicht abgeschlossene Qualifizierungsmaßnahmen sind beispielsweise, wenn:

    • Sie lange auf Prüfungen warten müssen
    • Sie eine Prüfung wiederholen müssen

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die Dauer des Studiums gesichert sein.

    Ihre Aufenthaltserlaubnis kann für 12 Monate verlängert werden. Insgesamt darf Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen 3 Jahre nicht überschreiten.

    Eine Verlängerung ist nicht möglich, wenn die Ausländerbehörde dies bereits bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung ausgeschlossen hat.

    Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis eine von der Qualifizierungsmaßnahme unabhängige Beschäftigung bis zu 20 Stunden pro Woche ausüben.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert und sie besitzen ausreichend Krankenversicherungsschutz.
    • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund oder Einreiseverbot gegen Sie vor.
    • Sie erfüllen die Passpflicht.
    • Sie sind mit dem erforderlichen Visum eingereist. Ihr Aufenthalt ist rechtmäßig.
    • Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1)
    • Sie verfügen über eine Qualifikation die von dem Staat, in dem sie erworben wurde, staatlich anerkannt ist und deren Erlangung eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorausgesetzt hat oder
    • Sie besitzen einen Hochschulabschluss, der von dem Staat, in dem er erworben wurde, staatlich anerkannt ist.
    • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in der Stadtgemeinde Bremen
  • Ablauf

    • Der Antrag und die erforderlichen Unterlagen können per Mail oder Post an uns übermittelt werden.
    • Falls erforderlich, fordert das Migrationsamt noch weitere Unterlagen an.
    • Wenn Ihr Antrag positiv geprüft wurde, erhalten Sie einen Termin zur Vorsprache.

    Weitere Hinweise

    Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Das Passfoto wird nur noch in digitaler Form akzeptiert. Das Passfoto muss an einem Erfassungssystem vor Ort im Migrationsamt, in einem Fotostudio oder bei einem Fotodienstleister gemacht werden. Die Vorlage eines digitalen Passfotos auf Ihrem Handy ist nicht möglich. Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage. Für Säuglinge und Kleinkinder sind dabei begrenzte Abweichungen von den biometrischen Anforderungen zulässig.

    Ein Aufenthaltstitel kann nur für die Dauer der Gültigkeit des Nationalpasses erteilt werden. Bitte beantragen Sie rechtzeitig vor dem Ablauf Ihres Nationalpasses die Verlängerung.

    Sollten Sie nicht im Besitz eines gültigen Nationalpasses sein, müssen Sie uns Bemühungen zur Passbeschaffung nachweisen (zum Beispiel: schriftliche Bestätigung der Botschaft, Hinderungsgründe).

    Rechtsbehelf:

    • Widerspruch
    • Klage
  • Benötigte Unterlagen

    • Nationalpass / Identitätsnachweis
    • Aktuelles biometrisches Passfoto
    • Nachweise zu Qualifikation und Beschäftigung:
      • Nachweis der Qualifikation (Urkunde Ausbildungs- oder Studienabschluss, gegebenenfalls mit Übersetzung)
      • Bescheinigung über die notwendigen Maßnahmen zur Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation
      • Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (ausgefüllt vom Arbeitgeber)
      • Arbeits- oder Praktikumsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers mit Angabe der persönlichen Daten, Lohnhöhe und Dauer des Arbeitsverhältnisses. Nicht benötigte Angaben können im Arbeitsvertrag geschwärzt werden.
      • Anmeldung zum Sprachkurs mit Angabe über die voraussichtliche Dauer
      • Nachweise über die ordnungsgemäße Durchführung der Bildungsmaßnahme bei Verlängerung
      • Krankenversicherungsnachweis
      • Finanzierungsnachweis (zum Beispiel Sperrkonto, Verpflichtungserklärung, Stipendium und so weiter)
      • Zeugnis / Bescheinigung über den Abschluss der Maßnahme und die Anerkennung / Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
      • Approbation beziehungsweise Berufsausübungserlaubnis, soweit erforderlich
      • Soweit vorhanden:
        • Schulbescheinigung
        • Anmeldung zum Anpassungslehrgang beziehungsweise Kenntnisprüfung
        • Weiterbildungsplan
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    96,00 EUR bei Verlängerung bis zu 3 Monate
    93,00 EUR bei Verlängerung um mehr als 3 Monate
    6,00 EUR zusätzlich für die Erstellung eines digitalen Passfotos am Selbstbedienungsterminal vor Ort.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    8 Wochen Beantragen Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Nach Eingang Ihres Antrags benötigen wir etwas Zeit für die Bearbeitung und Prüfung des Antrags. Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine Rückmeldung von uns.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 20.08.2026

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