Verfahren
Zunächst beauftragen Sie einen anerkannten Prüfer mit der Prüfung der Berufspflichten aus der Makler und Bauträgerverordnung.
Den erstellten Prüfungsbericht können Sie schriftlich oder online an die zuständige Stelle schicken. Wenn Sie in dem Berichtsjahr keine Tätigkeit ausgeübt haben, übermitteln Sie eine Negativerklärung an die zuständige Stelle.
Online- Einreichung:
- Den Link zum Online-Dienst finden Sie unter "Weitere Informationen" - Online Service".
- Als Büger:in müssen Sie sich über die BundID anmelden. Als Einzelunternehmer:in oder Organisation können Sie sich mit "Mein Unternehmenskonto" im WSP-Konto anmelden. Nutzen Sie dafür Ihr persönliches ELSTER-Zertifikat bzw. das Organisationszertifikat.
- Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
Schriftliche Einreichung:
- Schicken Sie den Prüfbericht oder die Negativerklärung zusammen mit den benötigten Unterlagen an die zuständige Stelle.
- Sofern Ihre Aufsichtsbehörde Gebühren für die Überprüfung des Berichts erhebt, erhalten Sie im Anschluss einen Gebührenbescheid.
Rechtsgrundlagen
Weitere Hinweise
Sie handeln ordnungswidrig, wenn Sie den Prüfungsbericht beziehungsweise die Negativerklärung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bis zu dem oben angegebenen Termin der zuständigen Behörde vorlegen, hierfür kann eine Geldbuße verhängt werden.
Rechtsbehelf:
- Klage vor dem Verwaltungsgericht.
- Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein).