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Versammlung anmelden Wahlen, Engagement und Beteiligung

Zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung gehören wesentlich das Recht auf freie Meinungsäußerung und das Recht sich friedlich und ohne Waffen unter freiem Himmel zu versammeln.

Nach herrschender Meinung liegt eine Versammlung im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes vor, wenn mehr als zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung, zusammenkommen.

Volksfeste und Vergnügungsveranstaltungen sowie Veranstaltungen, die der bloßen Zurschaustellung eines Lebensgefühls dienen, fallen deshalb nicht unter den Versammlungsbegriff. Siehe Dienstleistungsbeschreibung "Veranstaltungen auf öffentlichem Grund".

  • Basisinformationen

    Die Versammlungsbehörde in Bremen ist das Ordnungsamt. In Bremen findet das Versammlungsgesetz (VersammlG) des Bundes Anwendung.

    Beim Ordnungsamt können sich Anmelderinnen oder Anmelder über Einzelheiten zu  Versammlungen beraten lassen. Bei Unklarheiten oder umfangreicheren Planungsnotwendigkeiten lädt das Ordnungsamt zu einem Koooperationsgespräch ein, in welchem, ggf. auch gemeinsam mit der Polizei, Unklarheiten beseitigt und etwaige Probleme gelöst werden können.

    Insbesondere wenn Sie eine Versammlung in der Innenstadt durchführen möchten, ist es sinnvoll, zunächst telefonisch Kontakt mit dem Ordnungsamt aufzunehmen, damit geklärt werden kann, welche zentralen Plätze zu dem von Ihnen gewünschten Termin zur Verfügung stehen.

    Die Anmeldung und Durchführung der Versammlung ist gebührenfrei.

    Um Ihre Versammlung anzumelden nutzen Sie bitte die digitale Versammlungsanzeige. Diese finden Sie unter dem Punkt weitere Informationen.

  • Ablauf

    Die Anmeldung der Versammlung kann persönlich oder schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.

    Wer eine öffentliche Versammlung (Kundgebung, Aufzug) unter freien Himmel durchführen möchte, muss diese gemäß § 14 VersammlG spätestens 48 Stunden vor Bekanntgabe beim Ordnungsamt anmelden.

    Bekanntgabe einer Versammlung bedeutet, die Versammlung mit Ort, Zeit und Thema zu veröffentlichen, z. B. durch publik machen auf Homepages, Verteilen von Handzetteln oder Aufrufe in offenen sozialen Netzwerken.

    Folgende Angaben werden für die Anmeldung benötigt

    • Angaben zur Anmelderin oder zum Anmelder
      (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
    • Angaben zur Versammlungsleiterin oder zum Versammlungsleiter
      (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer/Mobilnummer)
    • Ort und Zeit (Beginn/Ende) der Versammlung
    • Thema der Versammlung
    • Angabe von Versammlungsmitteln
      (Transparente, Lautsprecher, etc.)
    • Streckenverlauf bei einem Aufzug
      (wenn sich die Versammlung fortbewegt, alle betroffenen Straßen und Plätze)

    Bitte nutzen Sie für die Anmeldung das neben stehende Anmeldeformular!

  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 17.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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