Ihr Anliegen online starten: Unter folgendem Link haben Sie die Möglichkeit, Anträge (z.B. in PDF-Form) sowie Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochzuladen oder Rückfragen zu Ihrem Antrag zu stellen.

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Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Wird ein Vollstreckungsverfahren eingeleitet, so entstehen weitere Kosten (Gebühren und Auslagen) durch die Vollstreckungsbehörde. Diese weiteren Kosten sind ebenfalls durch den Vollstreckungsschuldner(in) zu tragen. Die Kosten und Fristen ergeben sich aus den betreffenden Schreiben der Vollstreckungsbehörde.