Es gibt keine Frist.
Sie können jederzeit einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.
Ihre monatlichen Vorauszahlungen müssen Sie bis zum 10. des Folgemonates zahlen.
Beispiel: Die Vorauszahlung für den Monat März muss bis zum 10. April bezahlt werden.
Wenn Sie Ihre Zahlungen nicht pünktlich leisten, erhebt die Künstlersozialkasse monatlich Säumniszuschläge in Höhe von 1 Prozent des Rückstands.
1 Woche bis 4 Wochen
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur Vorauszahlung in der Informationsschrift Allgemeines und Verfahren auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationen zur Vorauszahlung auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Informationen und Formulare für Unternehmen und Verwerter auf der Internetseite der Künstlersozialkasse
Aktualisiert am 17.07.2025