Eine den Formalien entsprechende veröffentlichte Vorinformation ermöglicht bei bestimmten Vergabeverfahren eine deutliche Verkürzung der Angebotsfrist oder den Verzicht auf eine Bekanntmachung über einen bevorstehenden Auftrag.
Die Onlineauskunft erfolgt unmittelbar.
gebührenfrei
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zur elektronischen Vergabe
Informationen zum Datenservice Öffentlicher Einkauf
Aktualisiert am 17.07.2025