Das Vorkaufsrecht kann nur binnen 3 Monaten nach Mitteilung des Kaufvertrags gegenüber dem Verkäufer ausgeübt werden.
Eine Bearbeitungsdauer ist nicht direkt geregelt. Jedoch ergibt sich aus der Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts, dass die Gemeinde unverzüglich handeln muss.
40,00 EUR pro Grundbuchgrundstück.
Formulare
Antrag auf Vorkaufsrechtverzicht
Aktualisiert am 14.04.2025