Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert? Bei einem Wechsel Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnsitzes müssen Sie dies der Stammbehörde mitteilen.
Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde einen Wechsel des Geschäftssitzes oder des Wohnsitzes sofort mitteilen.
Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.
Sie können den Nachweis über den Wechsel auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:
Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".
gebührenfrei
Ein Wechsel des Geschäftssitzes oder des Wohnsitzes müssen Sie der Stammbehörde sofort mitteilen.
Keine.
Aktualisiert am 13.11.2025