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Wechsel von Sitz oder Wohnsitz als berufliche:r Betreuer:in mitteilen

Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert? Bei einem Wechsel Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnsitzes müssen Sie dies der Stammbehörde mitteilen.

  • Basisinformationen

    Nach Ihrer Registrierung als berufliche:r Betreuer:in haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
    Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde einen Wechsel des Geschäftssitzes oder des Wohnsitzes sofort mitteilen.
    Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
    Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.

    Voraussetzungen

    • Sie sind als berufliche:r Betreuer:in registriert.
  • Ablauf

    Sie können den Nachweis über den Wechsel auf den folgenden Wegen an die Stammbehörde schicken:

    • schriftlich per Post
    • per Mail
    • über das besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

    Die Kontaktdaten finden Sie unter "Zuständige Stellen".

  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweis über den Wechsel Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnsitzes
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Ein Wechsel des Geschäftssitzes oder des Wohnsitzes müssen Sie der Stammbehörde sofort mitteilen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 13.11.2025

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