Sie sind als berufliche Betreuung registriert? Bei einem Wechsel Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnsitzes müssen Sie dies der Stammbehörde mitteilen.

Nach Ihrer Registrierung als berufliche Betreuung haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde einen Wechsel des Geschäftssitzes oder des Wohnsitzes sofort mitteilen.
Die Mitteilungen und Nachweise zu diesen Änderungen müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.

Voraussetzungen

  • Sie sind als berufliche Betreuung registriert.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Nachweis über den Wechsel Ihres Geschäftssitzes oder Ihres Wohnsitzes