Verfahren

  • Ein Eingangsverfahren dient der Feststellung, ob ein Mensch für die Arbeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen geeignet ist und welche Tätigkeit er ausüben kann. Die Feststellung der Arbeitsmarktfähigkeit erfolgt über die in Bremen anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit Bremen.
  • Das Eingangsverfahren dauert drei Monate, sofern nicht im Einzelfall festgestellt wird, dass eine kürzere Dauer ausreicht.
  • Zum Abschluss des Eingangsverfahrens bewertet ein Fachausschuss auf Grundlage der Vorschläge der Werkstatt sowie nach Anhörung des behinderten Menschen oder gegebenenfalls seines gesetzlichen Vertreters unter Berücksichtigung aller individuellen Faktoren die Eignung des behinderten Menschen.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Werkstätten für behinderte Menschen müssen zur Betreuung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Fachdienste (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeiter oder andere) zur Verfügung stellen, die Sorge für die Bedürfnisse behinderter Menschen tragen.