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Werkstattkarte erneuern

Wenn Ihre Werkstattkarte in Kürze abläuft, können Sie bei der zuständigen Stelle eine neue Karte beantragen.

  • Basisinformationen

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für 

    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

    Ihre verantwortlichen Fachkräfte verwenden die Werkstattkarte, um damit digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen. 

    Sie ist ein Jahr gültig. Wenn Sie Ihre Werkstattkarte erneuern wollen, müssen Sie diese als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibern vorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

    Bei jedem Antrag auf Erneuerung einer Werkstattkarte müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf dabei nicht älter als 3 Jahre sein.

    Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und auch nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist
      • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
      • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
      • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
    • Antragsberechtigt sind
      • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
      • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.
  • Ablauf

    • Der Antrag ist durch den/die Unternehmer:in/Geschäftsführer:in/Betriebsleiter:in zu stellen.
      • Nutzen Sie dafür das Antragsformular
    • Den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen können Sie per E-Mail an die zuständige Stelle schicken.
      • Die E-Mail-Adresse ist kartenausgabe@gewerbeaufsicht.bremen.de
    • Nach Antragseingang erhalten Sie einen Kostenbescheid, dem alle Angaben für die Überweisung entnommen werden können.
    • Die Werkstattkarte muss nach Terminabsprache persönlich abgeholt werden.
  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte
    • Auszug aus dem Gewerbezentralregister
    • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
    • Kopie des Personalausweises/Passes des Inhabers, Geschäftsführers oder der berufenen Person:
      • Bitte Vorder- und Rückseite in lesbarer Form.
      • Da der Pass keine Angaben zur Wohnungsanschrift des Antragsstellers enthält, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden.
    • Aktuelle Anerkennung/Beauftragung der Werkstatt nach § 57b StVZO
    • Kopie des Personalausweises/Passes des Technikers:
      • Bitte Vorder- und Rückseite in lesbarer Form.
      • Da der Pass keine Angaben zur Wohnungsanschrift des Antragsstellers enthält, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden.
    • Schulungsnachweis des Technikers
    • Schriftliche Erklärung des Arbeitgebers:
      • über ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder eine Kopie des Arbeitsvertrages.
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    57,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Jahr Geltungsdauer der Karte.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    15 Tage

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.03.2026

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