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Werkstattkarte wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ersetzen

  • Logistik und Transport
  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Ihre Werkstattkarte wurde beschädigt oder hat eine Fehlfunktion? Erfahren Sie hier mehr. 

  • Basisinformationen

    Ist Ihre Werkstattkarte beschädigt oder ist aufgrund einer Fehlfunktion nicht mehr nutzbar, benötigen Sie umgehend Ersatz. Den Antrag für eine Ersatzkarte können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person stellen.

    Die Ersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die verlorene Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt also nicht wieder von vorne. Beträgt die Restlaufzeit der Karte weniger als 6 Monate, bekommen Sie eine neue Unternehmenskarte.

    Die fehlerhafte Werkstattkarte ist an die ausstellende Behörde zurückzugeben.

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen setzt Fahrzeuge ein, die über einen digitalen Fahrtenschreiber verfügen müssen.
    • Ihre Werkstattkarte ist beschädigt oder ist aufgrund einer Fehlfunktion nicht mehr nutzbar.
  • Ablauf

    • Der Antrag ist durch den/die Unternehmer:in/Geschäftsführer:in/Betriebsleiter:in zu stellen.
      • Nutzen Sie dafür das Antragsformular.
    • Den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen können Sie per E-Mail an die zuständige Stelle schicken.
      • Die E-Mail-Adresse ist kartenausgabe@gewerbeaufsicht.bremen.de
    • Nach Antragseingang erhalten Sie einen Kostenbescheid, dem alle Angaben für die Überweisung entnommen werden können.
    • Die Werkstattkarte muss nach Terminabsprache persönlich abgeholt werden.
  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte (Ersatzbestellung)
    • Gewerbeanmeldung oder Auszug aus dem Handelsregister
    • Kopie des Personalausweises/Passes des Technikers:
      • Bitte Vorder- und Rückseite in lesbarer Form.
      • Da der Pass keine Angaben zur Wohnungsanschrift des Antragsstellers enthält, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden.
    • Bei Antrag auf Ersatz der Werkstattkarte:
      • wegen Beschädigung oder Fehlfunktion ist die nicht mehr nutzbare Karte der zuständigen Stelle zurückzugeben
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    57,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.03.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
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