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Werkstattkarte wegen Diebstahl oder Verlust ersetzen

  • Logistik und Transport
  • Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie Ihre Werkstattkarte verloren haben oder die Karte gestohlen wurde, können Sie bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen.

  • Basisinformationen

    Die Werkstattkarte ist eine Fahrtenschreiberkarte für

    • zugelassene Hersteller von Fahrtenschreibern,
    • Fahrzeughersteller,
    • Werkstätten sowie
    • deren verantwortliche Fachkräfte wie Installateurinnen und Installateure oder Technikerinnen und Techniker.

    Die Werkstattkarte verwenden Ihre verantwortlichen Fachkräfte um digitale Fahrtenschreiber einzubauen, zu prüfen, zu kalibrieren und deren Daten herunterzuladen.

    Ist Ihre Werkstattkarte verloren gegangen oder wurde gestohlen, können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person bei der zuständigen Stelle eine Ersatzkarte beantragen. Hierzu müssen Sie eine aktuelle Bescheinigung über die Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt zur Prüfung von Fahrtenschreibernvorlegen. Diese darf nicht älter als 3 Jahre sein.

    Ihre Werkstattersatzkarte bleibt bis zum selben Datum gültig wie die Originalkarte – wenn diese noch mehr als 6 Monate gültig gewesen wäre. Die Gültigkeitsdauer beginnt nicht wieder von vorne.

    Beträgt die Restlaufzeit der Karte jedoch weniger als 6 Monate, bekommen Sie die Karte erneuert. Diese ist dann wieder ein Jahr gültig.

    Mit der Ausstellung der Ersatzkarte verliert Ihre bisherige Karte ihre Gültigkeit. Sollten Sie die Werkstattkarte doch noch einmal wiederfinden, müssen Sie diese der zuständigen Stelle oder dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zurückgeben. Sie dürfen sie nicht weiterverwenden.

    Beim Antrag auf Ersatz einer Werkstattkarte wegen Verlust oder Diebstahl müssen Sie als Unternehmen den Nachweis erbringen, dass die beauftragte Fachkraft – noch bei Ihnen beschäftigt ist und entsprechend der Fahrtenschreiberkarten- und Kontrollgeräte-Schulungsrichtline geschult wurde. Der Schulungsnachweis darf nicht älter als 3 Jahre sein.

    Die Werkstattkarte ist PIN-geschützt. Die persönliche PIN-Nummer bekommt die Fachkraft an ihre Privatanschrift gesandt. Fachkräfte dürfen jeweils nur eine Werkstattkarte je Arbeitsverhältnis besitzen und nur dort einsetzen. Die Werkstattkarte ist Eigentum des Unternehmens.

    Voraussetzungen

    • Ihr Unternehmen ist
      • ein amtlich anerkannter Hersteller von Fahrtenschreibern,
      • eine vom Hersteller beauftragte Kfz-Werkstatt oder
      • eine zugelassene und anerkannte Kfz-Werkstatt.
    • Antragsberechtigt sind
      • Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise eine
      • vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person des Unternehmens.
  • Ablauf

    • Der Antrag ist durch den/die Unternehmer:in/Geschäftsführer:in/Betriebsleiter:in zu stellen.
      • Nutzen Sie dafür das Antragsformular
    • Den ausgefüllten Antrag und die erforderlichen Unterlagen können Sie per E-Mail an die zuständige Stelle schicken.
      • Die E-Mail-Adresse ist kartenausgabe@gewerbeaufsicht.bremen.de
    • Nach Antragseingang erhalten Sie einen Kostenbescheid, dem alle Angaben für die Überweisung entnommen werden können.
    • Die Werkstattkarte muss nach Terminabsprache persönlich abgeholt werden.
  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Erteilung einer Werkstattkarte (Ersatzbestellung)
    • Kopie des Personalausweises/Passes des Inhabers, Geschäftsführers oder der berufenen Person:
      • Bitte Vorder- und Rückseite in lesbarer Form.
      • Da der Pass keine Angaben zur Wohnungsanschrift des Antragsstellers enthält, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden.
    • Kopie des Personalausweises/Passes des Technikers:
      • Bitte Vorder- und Rückseite in lesbarer Form.
      • Da der Pass keine Angaben zur Wohnungsanschrift des Antragsstellers enthält, muss zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorgelegt werden.
    • Schriftliche Erklärung des Arbeitgebers:
      • über ein bestehendes Arbeitsverhältnis oder eine Kopie des Arbeitsvertrages.
    • Auf Verlangen der zuständigen Stelle muss die Inhaberin oder der Inhaber der Werkstattkarte gegebenenfalls:
      • eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Werkstattkarte nicht zurückgeben werden kann und aus welchen Gründen.
    • Bei Diebstahl: Nachweis einer Diebstahlanzeige bei der Polizei
    • Bei Verlust: Schriftliche Erklärung über den Verlust
    • Nummer der zu ersetzenden Karte
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    57,00 EUR

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine Angabe.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine Angabe.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 12.03.2026

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