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Wettbürosteuer anmelden

  • Steuern und Abgaben

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  • Basisinformationen

    Die Wettbürosteuer ist eine Unterart der bremischen Vergnügungssteuer und wird seit dem 1. Juli 2017 aufgrund des Bremischen Vergnügungssteuergesetzes  (VergnStG) in Bremen und Bremerhaven erhoben. Der Wettbürosteuer unterliegt der Betrieb eines Wettbüros, in dem das Vermitteln und Verfolgen von Wetten möglich ist.

    Wettbüros sind im steuerlichen Sinn daher solche Wettvermittlungsstellen, die neben der Annahme von Wettscheinen zum Beispiel an Wettautomaten, Terminals oder ähnlichen Wetteinrichtungen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse an Bildschirmen ermöglichen.

    Voraussetzungen

    Die Steuer beträgt 60 Euro je Bildschirm im Wettbüro und angefangenen Kalendermonat.

    Ein Bildschirm ist jede feste oder mobile elektrische Anzeige, die es ermöglicht Wettveranstaltungen oder Wettergebnisse zu verfolgen. Der Bildschirm kann ein eigenständiges Gerät oder Teil eines Gerätes sein.

  • Ablauf

    Die Steuer wird vom Betreiber des Wettbüros erhoben und ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Kalendermonats für den Vormonat auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck „Wettbürosteuer-Anmeldung" und der „Anlage zur Wettbürosteuer-Anmeldung " abzugeben.

    Bei vorliegendem Lastschriftmandat wird die Wettbürosteuer zum Fälligkeitstag abgebucht.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    Vereinfachtes Onlineformular
    Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.

  • Formulare

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Häufige Fragen

  • Kann ich für die Wettbürosteuer ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen?

    Ja. Den Vordruck zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates finden Sie im Internet unter finanzen.bremen.de Steuern / Formulare und Links /

Aktualisiert am 11.08.2025

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