Wiedererteilung der Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen beantragen
Sie möchten Ihr Busunternehmen im Gelegenheitsverkehr fortführen? Dann müssen Sie die notwendige Genehmigung bei der für Sie zuständigen Stelle beantragen.
-
Basisinformationen
Für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen mit Kraftomnibussen im Gelegenheitsverkehr benötigen Sie eine Genehmigung.
Zum Gelegenheitsverkehr gehören:
- Ausflugsfahrten
- Ferienreisen
- Fahrten mit Mietbussen
Die Genehmigung ist auf höchstens 10 Jahre befristet. Bevor Ihre befristete Genehmigung abläuft, können Sie einen entsprechenden Antrag auf Wiedererteilung bei der für Sie zuständigen Stelle stellen. Auf Grundlage der neuen, wiederum befristeten Genehmigung können Sie Ihren Kraftomnibusbetrieb nahtlos weiterführen.
Voraussetzungen
- Sie sind oder waren als Unternehmerin oder Unternehmer bereits im Besitz einer Kraftomnibusgenehmigung.
- Sie können die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes gewährleisten.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind zuverlässig.
- Sie oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person sind fachlich geeignet.
- Sie haben ihren Betriebssitz oder ihre Niederlassung in Deutschland.
-
Ablauf
Bei Fragen zum Ablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Weitere Hinweise
Rechtsbehelfe:
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.
- Klage vor dem Verwaltungsgericht, falls der Widerspruch erfolglos ist.
-
Benötigte Unterlagen
- Aktuelle und auslaufende Genehmigung
- Antrag auf Wiedererteilung der Kraftomnibusgenehmigung mit Angaben zu:
- Name und Vorname der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Wohn- und Betriebssitz
- bei natürlichen Personen: Geburtstag, Geburtsort
- Anzahl der Fahrzeuge, Fahrzeugtyp, Fassungsvermögen der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge
- Dienstzeugnisse oder Prüfungszeugnisse zur fachlichen Eignung der Antragstellerin oder des Antragstellers oder der zur Führung der Geschäfte bestellten Person
- Eigenkapitalbescheinigung
- gegebenenfalls Zusatzbescheinigung
- nicht älter als 3 Monate
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Träger der Sozialversicherung und der Berufsgenossenschaft (nicht älter als 3 Monate):
- vom Unternehmen
- der gesetzlichen Vertreterin oder dem gesetzlichen Vertreter
- der zur Führung der Geschäfte bestellten Person beziehungsweise Verkehrsleitung
- Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister
- Auszug aus dem Fahreignungsregister (FAER)
- Fahrzeugliste
- Nachweis der Haftpflichtversicherung für Kraftomnibusse einschließlich Wagniskennzahl (WKZ)
- Gewerbeanmeldung
-
Zuständige Stellen
-
Gebühren / Kosten
100,00 EUR bis 1.456,00 EUR
Die Höhe der Kosten hängt von der Dauer der Genehmigung und der Anzahl der Fahrzeuge ab.
-
Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
10 Jahre Geltungsdauer
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Über Ihren Antrag wird innerhalb von 3 Monaten entschieden. Die Bearbeitung kann um 3 Monate verlängert werden, wenn das notwendig ist.
-
Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 24.04.2026