zur Navigation
Offizielle Website – Bundesrepublik Deutschland
Sie sind hier:

Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) beantragen Steuern und Abgaben Unternehmensstart und Gewerbezulassung

Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.

  • Basisinformationen

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.

    Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.

    Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.

    Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.

    Voraussetzungen

    Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:

    • natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind
    • juristische Personen
    • Personenvereinigungen
  • Ablauf

    Die Zuteilung der W-IdNr. erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Bei Neugründungen erhalten Sie die Nummer im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens, während bestehende Unternehmen die Nummer stufenweise bis voraussichtlich 2026 erhalten. Die initiale Vergabe hat am 1. November 2024 begonnen. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.

    Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.

  • Benötigte Unterlagen

    • Keine Unterlagen erforderlich.
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Keine.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Keine.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Feedback geben

Ihr Feedback wird uns helfen, Probleme zu erkennen und zu lösen. Sie erhalten keine persönliche Antwort. Bitte übermitteln Sie keine persönlichen Daten.

Haben Sie gefunden, wonach Sie gesucht haben?

Wie bewerten Sie die Seite?*

*Pflichtfeld

Aktualisiert am 16.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.
Dienstleistungen · syfq nzm