Wenn Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit beginnen, wird Ihnen eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) mitgeteilt.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) teilt in Zukunft jedem wirtschaftlich Tätigen neben der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr.) zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu.
Finanzbehörden sind somit in der Lage, wirtschaftlich tätige Rechtssubjekte mit den jeweils handelnden natürlichen Personen richtig zuordnen zu können.
Die W-IdNr. wird aus den Buchstaben 'DE' und 9 Ziffern bestehen und damit in ihrer Form der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) entsprechen.
Das BZSt wird eine W-IdNr. auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, ohne dass Sie einen Antrag stellen müssen.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) wird vergeben an:
Die Zuteilung der W-IdNr. erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern. Bei Neugründungen erhalten Sie die Nummer im Rahmen des steuerlichen Erfassungsverfahrens, während bestehende Unternehmen die Nummer stufenweise bis voraussichtlich 2026 erhalten. Die initiale Vergabe hat am 1. November 2024 begonnen. Es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) wird eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und Ihnen mitteilen, Sie müssen selbst keinen Antrag stellen.
gebührenfrei
Keine.
Keine.
Aktualisiert am 16.07.2025