Sie möchten eine wissenschaftliche Studie, eine Befragung oder eine Testreihe an Schulen durchführen? Je nach Art der Untersuchung müssen Sie diese genehmigen lassen oder müssen über die Untersuchung informieren.
Wenn Sie eine Umfrage oder Erhebung in Schulen durchführen möchten, müssen Sie vorher klären, was Sie für Pflichten haben.
Je nach Kategorie der Untersuchung kann es sein, dass Sie eine Genehmigung brauchen, die Einwilligung der betroffenen Personen einholen müssen oder Sie die beteiligten Stellen lediglich informieren müssen.
Es lassen sich folgende Kategorien von Untersuchungen unterscheiden:
Sie wollen eine Untersuchung an einer Schule in Bremen oder Bremerhaven durchführen.
Generell können Sie für die Übermittlung der benötigten Unterlagen die Uploadfunktion hier im Serviceportal verwenden.
Untersuchungen nach Kategorie 1:
In diesen Fällen brauchen Sie keine Genehmigung. Sie müssen die Untersuchung aber anzeigen.
Beachten Sie die Hinweise im „Merkblatt I“. Dies finden unter „Weitere Informationen“.
Bitte reichen Sie zur Anzeige der Untersuchung circa 6 Wochen vorher schriftlich das ausgefüllte und unterschriebene „Formular für die Anzeige einer wissenschaftlichen Untersuchung“ ein. Diesem legen Sie bitte die Zustimmung der Schulleitung bei (ein Muster dafür finden Sie unter „Weitere Informationen“). Diese Unterlagen senden Sie an die Stabsstelle "Institut für Qualitätsentwicklung im Land Bremen (IQHB)" bei der senatorischen Behörde.
Der zuständige behördliche Datenschutzbeauftragte bestätigt der für die Erhebung verantwortlichen Person zeitnah den Eingang der Anzeige und gibt – sofern erforderlich – datenschutzrechtliche Hinweise für die Durchführung der Untersuchung.
Untersuchungen nach Kategorie 2:
In diesen Fällen brauchen Sie eine Genehmigung.
Beachten Sie die Hinweise im „Merkblatt II“. Dies finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Bitte reichen Sie den „Antrag auf Genehmigung einer wissenschaftlichen Untersuchung bzw. eines Forschungsvorhabens an öffentlichen Schulen im Lande Bremen“ circa 6 Wochen vorher schriftlich ein.
Dem Antrag sind beizufügen:
Untersuchungen nach Kategorie 3:
In diesen Fällen brauchen Sie eine Genehmigung.
Beachten Sie die Hinweise im „Leitfaden zum § 13a des Bremer Schuldatenschutzgesetzes“. Diesen finden Sie unter „Weitere Informationen“.
Untersuchungen nach Kategorie 4:
Vor der Durchführung der Untersuchung sind der jeweilige Elternbeirat und der Schülerbeirat zu informieren. Zusätzlich informieren Sie bitte den behördlichen Datenschutzbeauftragten mit einer formlosen E-Mail.
Für Schulen im Stadtgebiet Bremen senden Sie diese bitte an:
svenzke-caprarese@datenschutz-nord.de und cgruenwald@datenschutz-nord.de
Für Schulen in Bremerhaven senden Sie diese bitte an:
dbleckmann@datenschutz-nord.de
Untersuchungen nach Kategorie 5:
Unterrichtsbeobachtungen ohne Befragungen von Schülerinnen und Schülern sowie Unterrichtsversuche, wie sie auch im Rahmen von Schulpraktika üblich sind, bedürfen lediglich der Zustimmung/Genehmigung der Schulleitung. Kontaktieren Sie diese dafür.
Vereinfachtes Onlineformular
Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.
Der Antrag auf Anzeige bzw. Genehmigung ist spätestens 6 Wochen vor Beginn der beabsichtigen Untersuchung zu stellen. Das Fehlen von Unterlagen sowie Mängel in der Datenschutzkonformität können eine längere Bearbeitungsdauer nach sich ziehen.
Aktualisiert am 04.11.2025