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Wohnsitz als alleinige Wohnung oder Hauptwohnung anmelden

  • Bauen und Wohnen
  • Ausweise und Dokumente

Wenn Sie umziehen, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug am neuen Wohnort anmelden. 
Sie können sich auch online anmelden.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus als alleinigen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz in Bremen bezogen haben, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Ihrem Einzug anmelden.

    • Eine alleinige Wohnung heißt, Sie nutzen nur eine Wohnung in Deutschland.
    • Haben Sie mehrere Wohnungen in Deutschland, so ist die zeitlich vorwiegend benutzte Wohnung Ihre Hauptwohnung. Die weiteren Wohnungen sind Nebenwohnungen.

    Wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie sich nur an Ihrem neuen Wohnort anmelden. Die Gemeinde Ihres vorherigen Wohnortes wird automatisch über den Umzug informiert.

    Wenn Sie nicht eindeutig bestimmen können, welche Wohnung Sie vorwiegend nutzen oder es sich um einen Ausnahmefall handelt, wird die Hauptwohnung durch die Meldebehörde bestimmt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter "Formulare" in der "Erklärung zur Bestimmung der Hauptwohnung mit Merkblatt".

    Voraussetzungen

    • Sie Sind innerhalb von Bremen oder aus einer anderen Stadt in Deutschland nach Bremen umgezogen.
    • Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung über den Online-Dienst:
      • Sie sind volljährig.
      • Sie sind alleine oder mit Ihrer Familie umgezogen.
      • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
      • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
      • Sie haben die AusweisApp auf Ihrem Smartphone installiert.
      • Sie haben ein Servicekonto.
  • Ablauf

    Sie können sich online oder vor Ort in einem der BürgerServiceCenter anmelden.

    Online:

    Sie können sich alleine oder mit Ihrer Familie online anmelden. Volljährige Kinder, müssen sich selber anmelden.
    Sie können sich für einen alleinigen Wohnsitz oder Hauptwohnsitz anmelden.

    • Über "Online erledigen" kommen Sie direkt zum Online-Dienst. 
    • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto Bund ID im Online-Dienst an.
    • Sie geben alle erforderlichen Daten ein, laden die benötigten Nachweise hoch und senden den Antrag ab.
    • Nachdem die Meldebehörde alle Angaben überprüft hat, erhalten Sie in bis zu 10 Tagen eine Mail.
    • Kehren Sie wieder in den Online-Dienst zurück und schließen Sie den Vorgang ab.
    • Im Online-Dienst steht jetzt Ihre elektronische Meldebestätigung zum Download bereit.
    • Aktualisieren Sie die auf dem Ausweis gespeicherte Anschrift. Anschließend wird ein Adressaufkleber für Ihren Ausweis durch die Bundesdruckerei an Sie versendet.
    • Der neue Adressaufkleber kommt per Post. Sie müssen ihn nur noch auf Ihren Ausweis kleben. Damit ist alles auf dem neusten Stand.

    Vor Ort im BürgerServiceCenter

    Sie können einen Termin bei einem der BürgerServiceCenter vereinbaren oder kommen ohne Termin zu den Öffnungszeiten der offenen Sprechstunde.

    Persönlich für sich selbst:

    • Sie erscheinen persönlich.
    • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit.
    • Der Meldeschein wird für Sie vor Ort ausgefüllt. Diesen müssen Sie unterschreiben.
    • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Meldebestätigung.
    • Die Adressdaten werden auf dem deutschen Personalausweis, der Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) direkt vor Ort aktualisiert.

    Persönlich für die Familie:

    • Sie erscheinen persönlich.
    • Ein volljähriges Familienmitglied kann die ganze Familie für den gemeinsamen Wohnsitz anmelden.
      • Eltern benötigen von ihren volljährigen Kindern eine schriftliche Vollmacht, das unterschriebene Meldeformular und den Ausweis des Kindes im Original.
    • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit.
    • Der Meldeschein wird für Sie vor Ort ausgefüllt. Diesen müssen Sie unterschreiben.
    • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Meldebestätigung.
    • Die Adressdaten werden auf dem deutschen Personalausweis, der Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) direkt vor Ort aktualisiert.

    In Vertretung:

    • Sie können sich auch durch eine Person vertreten lassen. Dafür wird eine formlose Vollmacht benötigt. Auch Lebenspartner benötigen eine Vollmacht.
    • Betreuer benötigen eine Vollmacht oder einen Betreuerausweis. Der Betreuerausweis muss zur An- oder Ummeldung berechtigen.
    • Bringen Sie alle benötigten Unterlagen mit. Außerdem müssen Sie die Vollmacht, das unterschriebene Meldeformular und den Ausweis im Original von der Person mitbringen, die umgemeldet werden soll.
    • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie sofort die Meldebestätigung.
    • Die Adressdaten werden auf dem deutschen Personalausweis, der Unionsbürgerkarte (eID-Karte) oder Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) direkt vor Ort aktualisiert.

    Weitere Hinweise

    • Zieht ein Elternteil mit einem Kind in eine andere Wohnung, oder zieht dieses Kind von einem Elternteil zum anderen um, muss bei der Ummeldung die sogenannte "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes" mitgebracht werden.
    • Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig.    
    • Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihr neuer Hauptwohnsitz von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.
    • Neugeborene müssen nicht extra angemeldet werden. Es erfolgt eine automatische Mitteilung vom Standesamt zur Meldebehörde.
    • Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden. Führerscheine werden nicht geändert.
    • Bei einem Umzug über Gemeindegrenzen hinaus ist auch eine Änderung des Wohnortes im Reisepass notwendig.
  • Benötigte Unterlagen

    • Ein gültiges Ausweisdokument
      • Personalausweis oder Reisepass
      • sowie gegebenenfalls Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihre eID-Karte – falls vorhanden.

      WICHTIG: 
      Ihr eAT oder Ihre eID-Karte sind ohne zugehörigen Pass keine gültigen Ausweisdokumente.

    • Bei Bezug eines Mietobjekts:
      • Wohnungsgeberbestätigung.
    • Bei Bezug von Wohneigentum:
      • Wohnungsgeberbestätigung als Eigentumserklärung.
    • Bei betreuten Personen:
      • Schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis.
    • Bei Vertretung durch eine andere Person:
      • Schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente im Original der anzumeldenden Person.
    • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten:
      • Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
    • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen
      • Zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde
  • Zuständige Stellen

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  • Online Services

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    2 Wochen Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der neuen Wohnung anmelden. Wenn innerhalb der 2 Wochen kein Termin frei ist, reicht die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins in einem unserer BürgerServiceCenter.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Im BürgerServiceCenter: Die Bearbeitung erfolgt sofort während Ihres Termins.

    Online: Wenn die Angaben und eingereichten Unterlagen vollständig sind, stellen wir Ihnen innerhalb von 10 Werktagen eine Meldebescheinigung in Ihrem Nutzerkonto zum Download zur Verfügung. Den Adressaufkleber für Ihren Personalausweis und/oder Reisepass erhalten Sie im Anschluss per Post.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 05.03.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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