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Wohnsitz anmelden, Zuzug aus dem Ausland Bauen und Wohnen

In allen BürgerServiceCentern werden täglich in den späten Nachmittagsstunden zusätzliche Termine für die kommenden Tage freigegeben. Sollte Ihnen kein passender Termin vorgeschlagen werden, schauen Sie gerne in diesem Zeitfenster auf dieser Seite erneut vorbei.

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der Meldebehörde seines Wohnortes anmelden.

  • Basisinformationen

    Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Bezug der (neuen) Wohnung bei einer der BürgerService-Einrichtungen des Bürgeramtes erfolgen. Bitte beachten Sie, dass für die Anmeldung von Familien bzw. die Anmeldung von Einzelpersonen unterschiedliche Formulare angeboten werden. Dabei ist das  Formular für die Anmeldung von Einzelpersonen  auch von gemeinsam umziehenden, aber nicht miteinander verheirateten/in gleichgeschlechtlicher eingetragener Lebenspartnerschaft lebenden Personen  zu verwenden.

    Bei Zuzug aus dem Ausland ist grundsätzlich persönliches Erscheinen für alle meldepflichtigen Personen erforderlich.

    Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Bei diesem muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln. Es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.

    Die Anmeldung übers Internet ist nicht möglich.

    Voraussetzungen

    • Alle anzumeldenden Personen (auch Kinder) müssen bei einem Zuzug aus dem Ausland persönlich zum Termin der Wohnsitzanmeldung erscheinen.
  • Ablauf

    Wenn Sie aus dem Ausland nach Bremen gezogen sind, müssen Sie in einem der Bürgerservicecenter in Bremen Ihren Wohnsitz anmelden.

    • Vereinbaren Sie einen Termin in einem der Bürgerservicecenter um Ihren Wohnsitz nach Zuzug aus dem Ausland anzumelden.
    • Es müssen alle anzumeldenden Personen (auch Kinder) persönlich zum Termin erscheinen.

    Weitere Hinweise

    • Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen, müssen Sie einen Dolmetscher mitbringen. Bei diesem muss es sich nicht um einen vereidigten Dolmetscher handeln. Es kann auch eine Person sein, der Sie vertrauen.
    • Ab dem vollendeten 16.Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig
    • Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
    • Führerscheine werden nicht geändert.

    Weitere Informationen unter Tel.: (0421) 361-88662.

  • Benötigte Unterlagen

    • Identitätsnachweis

      z.B.: Personalausweis oder (Kinder-) Reisepass

    • Formular: Anmeldung bei einer Meldebehörde

      Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

    • Formular: Wohnungsgeberbestätigung

      Erhältlich in der Meldebehörde oder zum Download unter "Formulare".

    • Für die Anmeldung verheirateter Personen

      Eheurkunde. Sofern keine internationalen Eheurkunden vorhanden sind: zusätzlich Übersetzung eines vereidigten Übersetzer und gegebenenfalls Legalisation/Apostille.

    • Für die Anmeldung von Kindern

      Geburtsurkunden. Sofern keine internationalen Geburtsurkunden vorhanden sind: zusätzlich Übersetzung eines vereidigten Übersetzers.

  • Zuständige Stellen

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    2 Wochen nach Bezug des neuen Wohnraums. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins.

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 15.07.2025

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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