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Wohnsitz bei Zuzug aus dem Ausland anmelden

  • Bauen und Wohnen

Wenn Sie aus dem Ausland nach Bremen gezogen sind, müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug anmelden.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie aus dem Ausland nach Bremen gezogen sind, müssen Sie sich persönlich innerhalb von 2 Wochen nach Einzug bei einem der BürgerServiceCenter in Bremen anmelden.

    Eine Anmeldung über den Onlinedienst ist bei einem Zuzug aus dem Ausland nicht möglich.

    Voraussetzungen

    • Sie sind aus dem Ausland nach Bremen gezogen.
    • Alle anzumeldenden Personen (auch Kinder) müssen persönlich zum Termin der Wohnsitzanmeldung erscheinen.
    • Sie müssen die deutsche Sprache verstehen. Wenn Sie die deutsche Sprache nicht ausreichend sprechen, müssen Sie einen Übersetzer mitbringen. Es kann eine Person sein, der Sie vertrauen. Es muss kein vereidigter Dolmetscher sein.
  • Ablauf

    Wenn Sie aus dem Ausland zugezogen sind und Ihren Wohnsitz in Bremen anmelden wollen, müssen Sie das persönlich in einem der BürgerServiceCenter machen.

    Eine Anmeldung über den Onlinedienst ist bei einem Zuzug aus dem Ausland nicht möglich.

    Persönliche Wohnsitzanmeldung:

    Sie können einen Termin bei einem der BürgerServiceCenter vereinbaren oder kommen ohne Termin zu den Öffnungszeiten der offenen Sprechstunde.

    • Sie erscheinen persönlich.
      • Alle Personen, die angemeldet werden sollen, müssen bei dem Termin dabei sein, auch Kinder.
    • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
    • Bei der Anmeldung wird für Sie vor Ort ein digitaler Meldeschein ausgefüllt. Diesen müssen Sie unterschreiben.
    • Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie die Meldebestätigung.

    Weitere Hinweise

    • Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist keine Unterschrift der Erziehungsberechtigten nötig.
    • Fahrzeugpapiere müssen auch geändert werden
    • Führerscheine werden nicht geändert.
  • Benötigte Unterlagen

    • Eine Vertretung durch eine andere Person ist nicht möglich.
      • Alle anzumeldenden Personen müssen bei dem Termin zur Anmeldung dabei sein, auch Kinder.
    • Ein gültiges Ausweisdokument
      • Personalausweis oder Reisepass
      • sowie gegebenenfalls Ihren elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder Ihre eID-Karte – falls vorhanden.

      WICHTIG: 
      Ihr eAT oder Ihre eID-Karte sind ohne zugehörigen Pass keine gültigen Ausweisdokumente.

    • Letzte Wohnanschrift in Deutschland
      • Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs.
    • Bei Bezug eines Mietobjekts:
      • Wohnungsgeberbestätigung.
    • Bei Bezug von Wohneigentum:
      • Wohnungsgeberbestätigung als Eigentumserklärung.
    • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten:
      • Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
    • Wenn Sie die Eintragung einer Ehe/Lebenspartnerschaft oder die Geburt eines Kindes beantragen, kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangt werden.
      • Diese dienen zum Nachweis der gemachten Angaben (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
      • Die Unterlagen müssen zwingend in deutscher Sprache vorgelegt werden.
  • Zuständige Stellen

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  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden. Wenn innerhalb der 2 Wochen kein Termin frei ist, reicht die rechtzeitige Vereinbarung eines Termins in einem unserer BürgerServiceCenter.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitung erfolgt sofort während Ihrer Termins.

  • Rechtsgrundlagen

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Aktualisiert am 05.03.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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