Wie lange dauert die Bearbeitung?

Dies kann nicht pauschal gesagt werden, da Ortstermine und Fristsetzungen individuell festgelegt werden müssen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Für die Meldung der Missstände oder die Ortstermine fallen keine Kosten an.
Bei ordnungswidrigem Verhalten gegen das BremWAG können Geldbußen bis zu 50000 EUR festgesetzt werden (vgl. § 12 BremWAG)