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Zertifizierung von Ausbildern im Bereich der Luftsicherheit beantragen

Sie möchten eine Zertifizierung als ausbildende Person im Luftsicherheitsbereich beantragen? Dann können Sie dies über den Flugplatzbetreiber bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.

  • Basisinformationen

    Die Zertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder im Bereich Luftsicherheit ist Grundlage, um als ausbildende Person im Bereich Luftsicherheit tätig zu werden.

    Sie benötigen die Zertifizierung, um folgende Personengruppen im Luftsicherheitsbereich zu schulen und auszubilden:

    • Luftsicherheitsassistierende,
    • Luftsicherheitskontrollkräfte,
    • Kontrollkräfte für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen,
    • Kontrollkräfte für Fahrzeuge,
    • Zugangskontrollkräfte sowie Personal für Überwachungen und Streifengänge,
    • Anderes Sicherheitspersonal für Post oder Material von Luftfahrtunternehmen, Bordvorräten und Flughafenlieferungen
    • Aufsichtspersonal,
    • Sicherheitsbeauftragte.
      Sie können zusätzlich die Zertifizierung als Ausbilderin oder Ausbilder beantragen, um folgende Personengruppen zu schulen und auszubilden:
    • andere Personen als Fluggäste, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen
    • Schulung von Personen bezüglich des allgemeinen Sicherheitsbewusstseins.

    Als Ausbilderin oder Ausbilder können Sie mehrere Personengruppen schulen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen folgende Anforderungen erfüllen:

    • erfolgreicher Abschluss einer erweiterten Zuverlässigkeitsüberprüfung,
    • Kompetenz in Schulungstechniken,
    • Kenntnisse des Arbeitsumfeldes in dem relevanten Bereich der Luftsicherheit,
    • Kompetenz bezüglich der zu vermittelnden Elemente der Sicherheit,
    • umfangreiche Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Luftsicherheit,
    • ein von der zuständigen nationalen Behörde anerkanntes Zeugnis oder eine von der zuständigen nationalen Behörde erteilte gleichwertige Zertifizierung.
  • Ablauf

    • Sie reichen Ihren Antrag beim Flughafenbetreiber ein, der diesen an die zuständige Stelle weiterleitet.
    • Ihr Antrag wird auf Vollständigkeit geprüft.
    • Gegebenenfalls werden Rückfragen per E-Mail gestellt.
    • Vor der Zertifizierung führt die zuständige Luftsicherheitsbehörde eine Lehrprobe bei den antragstellenden Personen durch.
    • Die Zertifizierungsurkunde wird Ihnen ausgestellt.
    • Die Zertifizierungsurkunde und ein Bescheid werden postalisch an Sie gesendet.
    • Der Flugplatzbetreiber erhält postalisch eine Kopie der Zertifizierungsurkunde und einen Bescheid.
    • Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber postalisch gesendet.

    Weitere Hinweise

    Rechtsbehelf:

    • Klage
  • Benötigte Unterlagen

    • Nachweis über das Vorliegen der in Nummer 11.5.1 Satz 1 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 genannten Anforderungen
    • Nachweis über den erfolgreichen Abschluss der Basisschulung nach Nummer 11.2.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
    • Kopie vorhandener gültiger Ausbilderzertifikate
  • Zuständige Stellen

  • Gebühren / Kosten

    114,50 EUR je Personengruppe.
    Zuzüglich Zeitaufwand für die Lehrprobe.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    5 Jahre Die Zertifizierung ist auf maximal 5 Jahre befristet, danach müssen Sie sich rezertifizieren lassen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Wochen dauern und variiert je nach Einzelfall.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 01.04.2026

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