Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollpersonal für Sicherheitsmaßnahmen von Flugplatzbetreibern beantragen
Wenn Sie eine Luftsicherheitskontrollkraft zertifizieren lassen möchten, können Sie dies bei Ihrer Luftsicherheitsbehörde beantragen.
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Basisinformationen
Flugplatzbetreiber dürfen nur Personen als Luftsicherheitskontrollkräfte einsetzen, die einen Zertifizierungsnachweis für die von ihnen wahrzunehmende Tätigkeit besitzen.
Voraussetzungen
- Sie haben eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung zum Zeitpunkt des Schulungsbeginns.
- Sie sind körperlich und mental für die Tätigkeit als Luftsicherheitskontrollkraft geeignet.
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Ablauf
Die Zertifizierung von Luftsicherheitskontrollkräften können Sie als Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister schriftlich oder per E-Mail bei der für Sie zuständigen Luftsicherheitsbehörde beantragen.
Die tätigkeitsspezifische Schulung von Personen, die für die Kontrolle von Personen und mitgeführten Gegenständen zuständig sind, umfasst die im modularen Schulungssystem hinterlegten Kompetenzen.
Zertifizierung schriftlich beantragen
- Flugplatzbetreiber oder Sicherheitsdienstleister melden den Bedarf für die Schulung als Luftsicherheitskontrollkraft bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde und übermitteln gleichzeitig eine Teilnehmerliste.
- Zudem muss das Vorliegen einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz vor dem Schulungsbeginn bestätigt werden.
- Die Luftsicherheitsbehörde nimmt die Informationen über die Schulung entgegen und prüft die Teilnehmerliste sowie die dazugehörenden Zuverlässigkeitsüberprüfungen.
- Der Sicherheitsdienstleister führt die Schulung durch und legt der zuständigen Luftsicherheitsbehörde einen entsprechenden Schulungsnachweis vor.
- Der Sicherheitsdienstleister beantragt über den Flugplatzbetreiber die Prüfungsabnahme für die Schulungsabsolventen bei der zuständigen Luftsicherheitsbehörde.
- Der Sicherheitsdienstleister übermittelt die namentliche Aufstellung der Prüflinge zusammen mit den Schulungsnachweisen spätestens sieben Werktage vor dem Prüfungstermin an die zuständige Luftsicherheitsbehörde
- Die Luftsicherheitsbehörde prüft den Antrag.
- Die Luftsicherheitsbehörde bildet einen Prüfungsausschuss und führt die schriftliche und praktische Prüfung bei den Schulungsteilnehmenden durch.
- Die praktische Prüfung soll innerhalb von zwei Wochen nach dem theoretischen Teil der Prüfung beendet sein.
- Ein praktischer Prüfungsteil besteht aus der Auswertung von Röntgenbildern, ein weiterer praktischer Teil besteht aus der Prüfung von Kontrollabläufen bei der Personenkontrolle, der Fahrzeugkontrolle und der Warenkontrolle.
- Nach erfolgreichem Prüfungsabschluss erfolgt die Ausstellung und Übergabe der Zertifizierungsnachweise
- Der Flugplatzbetreiber erhält eine Kopie der Zertifizierungsnachweise.
- Ein Gebührenbescheid wird erstellt und an den Flugplatzbetreiber übermittelt.
Weitere Hinweise
Rechtsbehelf:
- Widerspruch bei Aufhebung oder Einziehung
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Benötigte Unterlagen
- Zuverlässigkeitsüberprüfung
- Arbeitsmedizinische Tauglichkeitsbescheinigung nach Anlage 1 der Luftsicherheitsschulungsverordnung (LuftSiSchulV)
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
121,50 EUR bis 380,50 EUR
Abhängig vom Umfang der Prüfung (Siehe Ziffer 5.1 der Anlage 1 zur Luftsicherheitsgebührenverordnung).
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Fristen.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
5 Tage bis 4 Wochen
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Zahl der zu prüfenden Personen ab.
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 01.04.2026