Zeugnis der Fachhochschulreife (schulischer und praktischer Teil) aus dem eigenen Bundesland anerkennen lassen
Sie haben den schulischen Teil der Fachhochschulreife an einer Gymnasialen Oberstufe oder an einer 2-jährigen Höheren Handelsschule in Bremen erworben und möchten sich die Fachhochschulreife anerkennen lassen?
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Basisinformationen
Mit der Fachhochschulreife erwerben Schüler:innen die Berechtigung zum Studium an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften/ Fachhochschule.
Die Fachhochschulreife besteht aus einem schulischen Teil und einem berufspraktischen Teil.
Voraussetzungen
- Der schulische Teil der Fachhochschulreife muss in Bremen an einer gymnasialen Oberstufe oder an der 2-jährigen Höheren Handelsschule erreicht werden.
- Der praktische Teil der Fachhochschulreife muss geplant (Praktikum) oder erfolgreich abgeschlossen (Ausbildung/BFD/FSJ etc.) sein.
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Ablauf
Sie können den Antrag per E-Mail oder per Post einreichen.
Per E-Mail
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Die Unterlagen können Sie als PDF- oder JPG-Anhang per E-Mail einreichen.
- Senden Sie den Antrag sowie die Unterlagen an die E-Mailadresse, die im Antrag angegeben ist.
Per Post
- Füllen Sie den Antrag aus.
- Legen Sie alle Unterlagen in beglaubigter Form bei sowie einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag im DIN-A4-Format
- Senden Sie den Antrag und die Unterlagen per Post an die im Antrag angegebene Adresse.
- Der Versand erfolgt auf Ihr eigenes Risiko.
Ihr Antrag kann erst abschließend bearbeitet werden, wenn Sie die Unterlagen vollständig eingereicht haben.
Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, bekommen Sie so schnell wie möglich eine Antwort, ob noch Unterlagen fehlen, wie lange die Bearbeitung dauert und/oder Ihrem Antrag stattgegeben werden kann.
Originale müssen vorgelegt werden, wenn Sie das Zeugnis abholen. Dafür müssen Sie einen Termin vereinbaren.
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Benötigte Unterlagen
- Sie sind
- Vor Beginn bei einem Praktikum
- Absolventen der gymnasialen Oberstufe 12 Monate ununterbrochen in Vollzeit in einem mind. 2-jährigem Ausbildungsberuf.
- Absolventen der 2-jährigen Höheren Handelsschule 6 Monate in Vollzeit in einem kaufmännischen, mindestens 2-jährigem Ausbildungsberuf:
- Antragsformular
- Praktikantenvertrag
- Bescheinigung der Ausbildereignungsprüfung bzw. Anleiterschein des Betreuers/Betreuerin
- Bescheinigung der zuständigen Kammer als Ausbildungsbetrieb
- Angepasster Praktikumsplan
- Personalausweis (Vorderseite), Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Schulischer Teil der Fachhochschulreife (beide Seiten)
- Nach erfolgreicher Beendigung einer mindestens 2-jährigen, staatlich anerkannten Ausbildung:
- Antragsformular
- Personalausweis (Vorderseite), Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Prüfungszeugnis der zuständigen Kammer
- Schulischer Teil der Fachhochschulreife (beide Seiten)
- Nach erfolgreicher Beendigung eines BFD, FSJ oder Wehrdienstprogrammes von mindestens 12 Monaten (ausschließlich für Absolventen der gymnasialen Oberstufe):
- Antragsformular
- Personalausweis (Vorderseite), Reisepass oder Aufenthaltstitel
- Endbescheinigung des Trägers
- Schulischer Teil der Fachhochschulreife (beide Seiten)
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Zuständige Stellen
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Formulare
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Gebühren / Kosten
gebührenfrei Zuerkennung der Fachhochschulreife und beglaubigte Kopien der Zuerkennung der Fachhochschulreife
17,00 EUR Erstellung einer Zweitschrift der Zuerkennung der Fachhochschulreife bei Verlust des Originals
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Zuerkennung wird erstellt, wenn sowohl der schriftliche als auch der praktische Teil erfolgreich absolviert wurden und ein Antrag gestellt wurde.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
2 Wochen bis 4 Wochen zwischen Juli bis Januar
1 Woche bis 3 Wochen zwischen Februar bis Juni
6 Wochen bis 8 Wochen Bei Antrag auf Zweitschrift der Zuerkennung der Fachhochschulreife
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Rechtsgrundlagen
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Weitere Informationen
Aktualisiert am 17.02.2026