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Zuerkennung von Schulabschlüssen aufgrund einer Berufsausbildung beantragen

Sie haben eine Berufsausbildung abgeschlossen und möchten eine nachträgliche Zuerkennung eines Schulabschlusses prüfen lassen?

  • Basisinformationen

    Es ist möglich, die nachträgliche Zuerkennung von Schulabschlüssen aufgrund einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung zu prüfen.
    Eine nachträgliche Zuerkennung von allgemeinbildenden Schulabschlüssen (Einfache Berufsbildungsreife, Erweiterte Berufsbildungsreife, Mittlerer Schulabschluss) auf Zeugnissen berufsbildender Schulen ist möglich.

    Bei nicht abgeschlossener Schulbildung an einer allgemeinbildenden Schule oder abgeschlossener Schulbildung an einem Förderzentrum und erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung beim Berufsbildungswerk Bremen ist die Prüfung der nachträglichen Zuerkennung eines Schulabschlusses ebenfalls möglich.

    Voraussetzungen

    • Es muss mindestens ein bremischer Schulabschluss nachgewiesen werden.
      • Falls alle Abschlüsse in einem anderen Bundesland erworben wurden, ist das dortige Kultusministerium zuständig.
  • Ablauf

    • Den Antrag können Sie per E-Mail stellen. 
      • Den Link zum Antrag finden Sie unter "Formulare".
    • Bitte füllen Sie den Antrag aus und schicken diesen zusammen mit den benötigten Unterlagen an Dominik Schmidt.
      • Die E-Mailadresse finden Sie unter "Zuständige Stellen". 
    • Die Originaldokumente (oder beglaubigte Kopien) können Sie auch vorlegen, wenn Sie die Bescheinigung persönlich abholen.  
    • Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie eine Bescheinigung, dass Sie den Bildungsstand des entsprechenden Schulabschlusses erreicht haben. 
    • Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, werden Sie darüber mit einem entsprechenden Bescheid informiert.
  • Benötigte Unterlagen

    • Original des Abschlusszeugnisses/Zeugnisses der zuletzt besuchten allgemeinbildenden Schule/Förderzentrum
    • Original des Abschlusszeugnisses der berufsbildenden Schule
    • Original des Zeugnisses über die erfolgreich abgelegte praktische Prüfung (Kammerprüfung)
    • Nachweis über Teilnahme an fünf Jahren Englischunterricht (bei Beantragung der Erweiterten Berufsbildungsreife ErwBBR und des Mittleren Schulabschlusses MSA)
    • Identitätsnachweis (bei Abholung der Urkunde)
    • Hinweis
      • Die benötigten Unterlagen können zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular zunächst als Kopien per E-Mail übermittelt werden. 
        • Die Originale müssen Sie dann bei der Abholung der Urkunde vorlegen.
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Zuständigkeit der senatorischen Behörde besteht nur, wenn die Ausbildung an einer öffentlichen berufsbildenden Schule im Land Bremen besucht wurde und der Abschluss älter als 3 Jahre ist.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    2 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 27.04.2026

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