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Zugangsberechtigung für Sicherheitsbereiche des Flughafens beantragen

  • Arbeitgeber sein

Wenn Sie auf einem Flughafen in Sicherheitsbereichen arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung (zum Beispiel ein Flughafenausweis). Voraussetzung dafür ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie verschiedene Schulungen.

  • Basisinformationen

    Wenn Sie auf einem Flughafen in einem Sicherheitsbereich arbeiten möchten, benötigen Sie eine Zugangsberechtigung. Als Nachweis hierfür erhalten Sie in der Regel einen Flughafenausweis. Der Ausweis erlaubt Ihnen, dass Sie sich in den für Sie relevanten Arbeitsbereichen auf dem Flughafen unbegleitet bewegen können. Sie dürfen Ihren Ausweis keiner anderen Person überlassen. Sollten Sie Ihren Ausweis verlieren oder dieser gestohlen werden, müssen Sie dies bei der Ausgabestelle des Flughafens unverzüglich melden.

    Sie benötigen keine Zugangsberechtigung auf einem Flughafen, wenn Sie außerhalb der Sicherheitsbereiche arbeiten, zum Beispiel in der allgemein zugänglichen Eingangshalle.

    Eine Zugangsberechtigung beantragen Sie üblicherweise über den Flughafenbetreiber. Die Regelung betrifft Personen, die regelmäßig den Sicherheitsbereich eines Flughafens betreten müssen, so zum Beispiel bei:

    • Sicherheitskontrollen
    • der Abfertigung
    • dem Transport
    • der Kontrolle von Luftfracht.

    Zum Sicherheitsbereich zählen:

    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
    • Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
    • Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge stehen
    • zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen

    Die Regelung betrifft somit auch: 

    • Pilotinnen und Piloten,
    • Flugschülerinnen und Flugschüler,
    • Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen,
    • Schülerpraktikantinnen und -praktikanten,
    • Warenlieferanten und vergleichbare Versorger,
    • Händler und Gewerbetreibende sowie
    • Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung.
    • Sie müssen diverse Schulungen absolviert haben.
  • Ablauf

    Damit Sie eine Zugangsberechtigung erhalten können, ist eine positive Zuverlässigkeitsüberprüfung notwendig. Die erforderliche Zuverlässigkeitsüberprüfung muss separat beantragt werden, sofern sie nicht bereits vorliegt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie in der Dienstleistung "Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr durchführen" an. Diese finden Sie unter "Weitere Informationen".

    Zugangsberechtigung schriftlich beantragen:

    • Nutzen Sie das unter "Formulare" hinterlegte Antragsformular. 
    • Füllen Sie die Formularseiten aus und holen Sie die Bestätigung Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers ein. Sie können den Antrag daraufhin selbst beim Flughafenbetreiber einreichen oder ihn von Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihrem Arbeitgeber einreichen lassen.
    • Der Flughafenbetreiber prüft, ob Ihr Antrag betrieblich notwendig ist.
    • Der Flughafenbetreiber leitet gegebenenfalls den Antrag für die Zuverlässigkeitsüberprüfung an die Luftsicherheitsbehörde weiter.
    • Die Luftsicherheitsbehörde informiert Sie mit einem Bescheid über das Ergebnis. Ihre Arbeitgeberin beziehungsweise Ihr Arbeitgeber und der Flughafenbetreiber werden ebenfalls über das Ergebnis informiert, erhalten jedoch keine detaillierte Begründung.
    • Ist das Ergebnis positiv und sieht der Flughafenbetreiber ebenfalls keine Hinderungsgründe, stellt er Ihnen einen Flughafenausweis, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, aus.
    • Bei Abholung des Flughafenausweises beim Flughafenbetreiber ist das persönliche Erscheinen notwendig.
    • Beachten Sie, dass der Flughafenausweis zeitlich befristet und nur für bestimmte Bereiche im Sicherheitsbereich des Flughafens gilt.
    • Achten Sie darauf, dass Ihnen der Flughafenbetreiber Ihre Zugangsberechtigung später auch wieder entziehen kann, sofern dafür Gründe auftreten, die zum Beispiel Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung betreffen.

    Weitere Hinweise

    Ist das Ergebnis der Zuverlässigkeitsüberprüfung negativ, können Sie keine Zugangsberechtigung erhalten und damit auch keinen Flughafenausweis. 

    Rechtsbehelf:

    Widerspruch

  • Benötigte Unterlagen

    • Beidseitige Kopie des Personalausweises oder Kopie des Reisepasses
    • Schulungsnachweise
    • Bescheid über die bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung (falls bereits vorhanden)
    • Kopie des Bescheids der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung oder einer gleichwertigen Überprüfung (falls bereits vorhanden)
  • Zuständige Stellen

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    1 Monat Vor Arbeitsantritt im Zusammenhang mit einer Zuverlässigkeitsüberprüfung, teilweise ist aber auch je nach Flughafen eine längere oder kürzere Frist möglich.
    5 Jahre Geltungsdauer.
    Danach kann sie bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen verlängert werden. In begründeten Fällen kann Ihnen die Zugangsberechtigung (der Ausweis) auch entzogen werden, besonders wenn Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsgesetzes entstehen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    3 Tage bis 6 Wochen

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

Aktualisiert am 08.04.2026

Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
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