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Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt beantragen Anlagen, Waren und Stoffe Unternehmensstart und Gewerbezulassung Arbeit

Sie wollen ihre Zulassung als Syndikusrechtsanwalt oder Syndikusrechtsanwältin beantragen? Informieren Sie sich hier.

  • Basisinformationen

    Wer als Syndikusrechtsanwältin bzw. Syndikusrechtsanwalt tätig werden möchte, benötigt eine Zulassung. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) oder Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) ausgeübt werden.

    Voraussetzungen

    • Antrag
    • Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen zum Beruf der Rechtsanwältin/des Rechtsanwalts 
    • Amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richterinnenamt bzw. Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz oder
    • Keine Zulassungsversagungsgründe
    • Tätigkeit gem. § 46 Absatz 2 bis 5 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
    • Eingang der Verwaltungsgebühr
    • Vereidigung
  • Ablauf

    Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/ Syndikusrechtsanwalt an die Hanseatische Rechtsanwaltskammer Bremen. Entsprechende Antragsformulare finden Sie entweder hier und/oder auf der Webseite.

    Diese sind auszufüllen, zu unterzeichnen und mit den geforderten Unterlagen an die Rechtsanwaltskammer zu übersenden.

    Sollten Sie über ein entsprechendes Postfach verfügen, können Sie den Antrag über ein an die EGVP-Infrastruktur angebundenes Bürgerpostfach stellen. Auch der Weg der E-Mail und postalischen Übermittlung steht Ihnen offen.

    Originalunterlagen können Sie persönlich vorlegen oder postalisch einreichen. Diese werden nach Bearbeitung wieder herausgegeben.

  • Benötigte Unterlagen

    • Prüfungszeugnis

      Original/Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung des Prüfungszeugnisses über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt oder über anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

    • Lebenslauf

      Lebenslauf mit Lichtbild unter Angabe des Geburtsnamens.

    • Fragebogen

      Ausgefüllter und unterzeichneter Fragebogen, der die Zulassungsversagungsgründe nach § 7 BRAO abfragt.

    • Ggf.: Nachweis über den Erwerb eines akademischen Grades

      Original/Ausfertigung oder amtlich beglaubigte Ablichtung der Promotionsurkunde oder Nachweis über den Erwerb eines anderen akademischen Grades.

    • Arbeitsvertrag

      Original/Ausfertigung oder öffentlich beglaubigte Abschrift des Arbeitsvertrags oder der Arbeitsverträge, Ergänzungen und Anlagen.

      Sofern nicht der Arbeitsvertrag die fachliche Unabhängigkeit in der Ausübung der anwaltlichen Tätigkeit regelt: Ergänzungsvereinbarung zum Arbeitsvertrag mit Absicherung der fachlichen Unabhängigkeit von Arbeitgeberin/Arbeitgeber und antragstellender Person unterschriebene Organisations- und Tätigkeitsbeschreibung.

    • Bemerkung:

      Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Nachweise verlangen und vorgelegte Originalunterlagen werden nach Bearbeitung unverzüglich wieder ausgehändigt.

    • Auszug aus dem Bundeszentralregister

      Wird von der Rechtsanwaltskammer eingeholt.

  • Zuständige Stellen

  • Online Services

    Vereinfachtes Onlineformular
    Mit diesem Formular können Sie Anträge und Nachweise zu einem bestehenden Antrag hochladen. Außerdem können Sie Rückfragen zu Ihrem Antrag stellen.

  • Formulare

  • Gebühren / Kosten

    Es fallen Gebühren nach § 192 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) i. V. m. der Gebührensatzung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an.

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Es wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwältin/Syndikusrechtsanwalt nicht den Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der Rentenversicherung Bund ersetzt. Der Zulassungsantrag bei der Rechtsanwaltskammer hat auch keinerlei fristwahrende Wirkung in diesem Zusammenhang.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer hängt von der konkreten Tätigkeit, für die eine Zulassung beantragt wird und der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab. Zudem besteht eine Abhängigkeit von der Bearbeitungsdauer der Deutschen Rentenversicherung Bund, die am Zulassungsverfahren beteiligt ist.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 31.01.2025

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