Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen?
Sie wollen Ihre Rechtsanwaltskanzlei in einer Gesellschaft nach deutschem Recht, europäischen Gesellschaft oder Gesellschaft nach dem Recht eines Mitgliedstaates der EU bzw. eines Vertragsstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gem. § 59b Abs. 2 S. 1 BRAO führen?
Die Ausübung erfordert grundsätzlich der Zulassung nach § 59f Abs. 1 BRAO bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen.
Keiner Zulassung bedürfen Personengesellschaften, bei denen keine Beschränkung der Haftung der natürlichen Personen vorliegt und denen als Gesellschafter und als Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane ausschließlich Rechtsanwälte oder Angehörige eines in § 59c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 genannten Berufs angehören.
Es kann ein freiwilliger Antrag auf Zulassung gestellt werden.
Die Berufsausübungsgesellschaft, ihre Gesellschafter und die Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane müssen die Voraussetzungen der §§ 59b, 59c, 59d Abs. 5, 59i, 59j BRAO erfüllen.
Das Antragsformular erhalten Sie auf der Internetseite der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen"- "Formulare/ Zulassungsanträge der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen".
Reichen Sie den ausgefüllten Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen über das beA oder schriftlich bei der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen ein und überweisen Sie die anfallenden Gebühren.
Für die Zulassung der Berufsausübungsgesellschaft fallen Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen an. Den Link zur Gebührenordnung finden Sie unter "Weitere Informationen" - "Gebührenordnung der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Bremen".
Die Zulassung muss vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Berufsausübungsgesellschaft erfolgen.
3 Wochen Die Bearbeitungsdauer hängt von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen ab und beträgt bei der Einreichung vollständiger Unterlagen und Vorliegen aller Zulassungsvoraussetzungen etwa drei Wochen.
Aktualisiert am 04.11.2025