Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst für Personen aus der EU beantragen
Sie möchten sich für den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben und haben Ihren Abschluss in einem Land der EU, EWR oder der Schweiz gemacht? Hier erfahren Sie mehr darüber.
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Basisinformationen
Mit der erfolgreichen Gleichwertigkeitsprüfung wird die Gleichwertigkeit Ihres Hochschulabschlusses mit der staatlichen Pflichtfachprüfung der ersten juristischen Prüfung festgestellt. Dies ermöglicht Ihre Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst.
Voraussetzungen
Sie müssen über einen rechtswissenschaftlichen Hochschulabschluss aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union verfügen.
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Ablauf
- Sie müssen die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung schriftlich bei einem Justizprüfungsamt beantragen.
- Sie können den Antrag formfrei schriftlich stellen. Antragsformulare stehen nicht zur Verfügung.
- Legen Sie diesem Antrag Ihr Abschlusszeugnis und Ihre sonstigen Leistungsnachweise in beglaubigter Abschrift oder im Original bei.
- Nach Eingang des Antrages findet die Gleichwertigkeitsprüfung statt.
- Sofern eine vollständige Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses festgestellt wird, ergeht ein entsprechender Bescheid.
- Mit diesem Bescheid können Sie sich um die Einstellung in den juristischen Vorbereitungsdienst bewerben.
- Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Sollte eine Gleichwertigkeit nicht oder lediglich teilweise festgestellt werden, erhalten Sie hierüber ebenfalls einen Bescheid. Um in diesem Fall zum juristischen Vorbereitungsdienst zugelassen zu werden, müssen Sie eine Eignungsprüfung durchführen. Die Durchführung der Eignungsprüfung müssen Sie schriftlich beantragen.
- Nach Bestehen der Eignungsprüfung können Sie die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen. Das Bewerbungsverfahren richtet sich dann nach dem Bewerbungsverfahren für Bewerber, die ihren Universitätsabschluss in Deutschland erworben haben.
- Die Eignungsprüfung besteht grundsätzlich aus 6 Aufsichtsarbeiten (wobei diese teilweise aufgrund einer festgestellten Teilgleichwertigkeit erlassen sein können). Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn mindestens 3 Aufsichtsarbeiten, davon mindestens eine aus dem Zivilrecht, bestanden sind.
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Benötigte Unterlagen
- Abschlusszeugnis / Diplome
- Prüfungszeugnisse
- Studien
- Sonstige Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung
- Die Unterlagen müssen Sie im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen
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Zuständige Stellen
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Gebühren / Kosten
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Fristen & Bearbeitungsdauer
Welche Fristen sind zu beachten?
Es gibt keine Frist.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das Verfahren der Eignungsprüfung nimmt ab Antragstellung circa 6 Monate in Anspruch.
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Rechtsgrundlagen
Aktualisiert am 15.07.2025
Dieses Angebot ist Teil der Initiative Dachmarke der Bundesrepublik Deutschland für eine
Vereinheitlichung der digitalen Angebote des Bundes, der Länder und aller Kommunen.