Welche Fristen sind zu beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

12,00 EUR Sofern auch eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt werden muss, fallen zusätzliche Kosten an.
Im Einzelfall können weitere Gebühren entstehen.
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