Verfahren

Die Änderung muss entweder persönlich oder durch einen Dritten mit schriftlicher Vollmacht bei der Behörde beantragt werden. Der Vertreter muss die Vollmacht und zusätzlich den Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Die Zulassungsbehörde gibt KFZ-steuerrelvante Änderungen automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Achtung:
Wenn das Fahrzeug auf Kredit gekauft oder geleast wurde und die finanzierende Bank oder der Leasinggeber den Fahrzeugbrief oder die Zulassungsbescheinigung Teil II zur Sicherung erhalten hat, ist der Finanzierungsgeber zu bitten, das Dokument der Zulassungsbehörde zur Änderung und zum Nachweis der Verfügungsberechtigung zu übersenden. Erst wenn das Dokument der Behörde vorliegt, kann die Änderung erfolgen.

Nach erfolgter Änderung wird das Dokument an die finanzierende Stelle zurückgesandt.

Rechtsgrundlagen

Weitere Hinweise

Hinweis:
Mit der Kfz-Haftpflichtversicherung sollte vorher geklärt werden, ob die Fahrt zur Prüforganisation oder Technischen Prüfstelle abdeckt ist, vor allem wenn es sich um die vorstehend beschriebenen Änderungen am Fahrzeug handelt.