Wenn Sie einen Experten für Energieeffizienz mit der Planung und Baubegleitung Ihres Wohngebäudes beauftragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung der Fachplanung und Baubegleitung beantragen für:
Sie können einen Zuschuss von bis zu EUR 4.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie:
Sie bekommen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro, für den Experten für Energieeffizienz als Zuschuss.
Sie erhalten den Zuschuss, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie die Maßnahmen umgesetzt haben, die der Experte für Energieeffizienz geplant hat.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den geförderten Leistungen zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Bestätigung zum Antrag (BzA) für den Baubegleitungszuschuss (431)
Bestätigung nach Durchführung (BnD) für den Baubegleitungszuschuss (431)
Wo kann ich mehr erfahren?
Merkblatt Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Baubegleitung auf der Internetseite der KfW
Anlage zum Merkblatt - Liste der förderfähigen Leistungen auf der Internetseite der KfW
Einen Experten für Energieeffizienz finden auf der Internetseite der Deutschen Energie-Agentur (dena)
Mehr Informationen zum Förderprogramm Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung (431) auf der Internetseite der KfW
Aktualisiert am 14.07.2025