Wenn Sie einen Experten für Energieeffizienz mit der Planung und Baubegleitung Ihres Wohngebäudes beauftragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz.
Sie können eine Förderung der Fachplanung und Baubegleitung beantragen für:
Sie können einen Zuschuss von bis zu EUR 4.000 für folgende Maßnahmen bekommen:
Keine Förderung bekommen Sie:
Sie bekommen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 Euro, für den Experten für Energieeffizienz als Zuschuss.
Sie erhalten den Zuschuss, wenn Sie Ihre Maßnahme beendet haben. Dazu müssen Sie nachweisen, dass Sie die Maßnahmen umgesetzt haben, die der Experte für Energieeffizienz geplant hat.
Sie müssen alle Rechnungen und Belege aufbewahren, die mit den geförderten Leistungen zu tun haben.
Die Anträge zur Förderung bearbeitet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Sie haben keinen Anspruch auf die Bewilligung der Förderung.
Anträge können stellen:
Weitere Voraussetzungen:
Sie stellen den Antrag auf Förderung online im KfW-Zuschussportal.
Bestätigung zum Antrag (BzA) für den Baubegleitungszuschuss (431)
Bestätigung nach Durchführung (BnD) für den Baubegleitungszuschuss (431)
gebührenfrei
Antragstellung: Vor Beginn der Bauarbeiten vor Ort.
Auszahlung: Die Bestätigung nach Durchführung muss bis spätestens 36 Monaten nach der Zusage durch die KfW eingereicht werden.
Für die Bearbeitung des Antrags: Sofort, wenn die Prüfung Ihres Antrags direkt online abgeschlossen werden kann. Falls nicht, in der Regel innerhalb von 1 bis 7 Tagen. Hinweis: Sie können mit der Umsetzung der Maßnahme unmittelbar nach der Zusage für Ihre Förderung beginnen.
Aktualisiert am 14.07.2025