Sie möchten Ihre Kindertagesstätte neu bauen, umbauen oder erweitern? Die Stadtgemeinde Bremen hilft Ihnen dabei mit finanziellen Zuwendungen. So können Sie Ihre Einrichtung bedarfsgerecht ausbauen und das Betreuungsangebot langfristig sichern. Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Antragstellung.
Für den notwendigen Ausbau und Erhalt von Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen gewährt die senatorische Behörde Zuwendungen.
Die Förderung dient Investitionen in notwendige Erweiterungen, Umbauten und Neubauten im Rahmen der kommunalen Angebotsplanung.
Ziel der Förderung ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung sicherzustellen.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen, die für deren Ausbau und Erhalt erforderlich sind.
Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Erfüllung der verbindlichen Mindestanforderungen für den Betrieb. Maßgeblich sind dabei die Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen (RiBTK). Dies betrifft vor allem Vorgaben zur Gebäude- und Raumplanung sowie zur Ausstattung.
Förderfähig sind insbesondere:
Zuwendungsempfänger können folgende Träger sein, die in der Stadtgemeinde Bremen eine Kindertageseinrichtung betreiben oder planen:
Die Einrichtung muss zudem über eine Betriebserlaubnis verfügen oder eine Betriebserlaubnis beantragt haben.
Es werden nur Zuwendungen für Maßnahmen bewilligt, die den Zuwendungszweck erfüllen und den gesetzlichen und qualitativen Anforderungen entsprechen, die im Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz sowie in den Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen festgelegt sind.
Die Zuwendung wird nur unter den folgenden Voraussetzungen gewährt, wenn:
Bei Maßnahmen in angemieteten Räumen ist der Miet-, Nutzungs- oder Überlassungsvertrag mindestens für die Dauer der Zweckbindung abzuschließen.
Die Zweckbindung beträgt in der Regel:
Die geplanten Baumaßnahmen müssen den städtebaulichen und baurechtlichen Anforderungen entsprechen.
Die Erstausstattung bei Übergangslösungen ist bei der Antragstellung so zu planen, dass sie vollständig an den neuen Standort übernommen werden kann.
Den Antrag auf Förderung können Sie online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Online-Beantragung
Wenn Sie den Antrag schriftlich oder persönlich stellen wollen, nehmen Sie bitte vorher per E-Mail-Kontakt zur zuständigen Stelle auf.
Online-Antragsportal Gewährung von Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen
Das Zuwendungsportal des Senators für Kinder und Bildung bietet Ihnen die Möglichkeit Ihre Anträge auf Zuwendungen online in Anspruch zu nehmen.
gebührenfrei
Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuung in der Stadtgemeinde Bremen können, dem Bedarf entsprechend, ganzjährig gestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig und ist maßgeblich an die Einreichung vollständiger Unterlagen geknüpft.
Aktualisiert am 28.01.2026