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Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuung in der Stadtgemeinde Bremen beantragen

Sie möchten Ihre Kindertagesstätte neu bauen, umbauen oder erweitern? Die Stadtgemeinde Bremen hilft Ihnen dabei mit finanziellen Zuwendungen. So können Sie Ihre Einrichtung bedarfsgerecht ausbauen und das Betreuungsangebot langfristig sichern. Wir unterstützen Sie von der Planung bis zur Antragstellung. 

  • Basisinformationen

    Für den notwendigen Ausbau und Erhalt von Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen gewährt die senatorische Behörde Zuwendungen.
    Die Förderung dient Investitionen in notwendige Erweiterungen, Umbauten und Neubauten im Rahmen der kommunalen Angebotsplanung.

    Ziel der Förderung ist es, ein bedarfsgerechtes Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder mit Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung sicherzustellen.

    Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen, die für deren Ausbau und Erhalt erforderlich sind.
    Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Erfüllung der verbindlichen Mindestanforderungen für den Betrieb. Maßgeblich sind dabei die Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen (RiBTK). Dies betrifft vor allem Vorgaben zur Gebäude- und Raumplanung sowie zur Ausstattung.

    Förderfähig sind insbesondere: 

    • Planungsmittel
    • Baumaßnahmen 
    • Herrichtung von Küche und kindgerechtem Außenspielbereich
    • (Erst)-Ausstattung
    • Sanierungsmaßnahmen

    Voraussetzungen

    Zuwendungsempfänger können folgende Träger sein, die in der Stadtgemeinde Bremen eine Kindertageseinrichtung betreiben oder planen:

    • Anerkannte Träger der freien Jugendhilfe
    • gemeinnützige Elternvereine
    • andere, in der Gruppenarbeit mit Kindern erfahrene gemeinnützige Vereinigungen (freie Träger)
    • die Stadtgemeinden

    Die Einrichtung muss zudem über eine Betriebserlaubnis verfügen oder eine Betriebserlaubnis beantragt haben. 
    Es werden nur Zuwendungen für Maßnahmen bewilligt, die den Zuwendungszweck erfüllen und den gesetzlichen und qualitativen Anforderungen entsprechen, die im Bremischen Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz sowie in den Richtlinien für den Betrieb von Tageseinrichtungen für Kinder im Land Bremen festgelegt sind.

    Die Zuwendung wird nur unter den folgenden Voraussetzungen gewährt, wenn: 

    • sie für die Durchführung der Maßnahme notwendig ist und wird nur dann gewährt, wenn diese nicht mit eigenen Mitteln des Trägers oder mit erreichbaren Drittmitteln wie zum Beispiel Spenden umgesetzt werden kann.
    • die Finanzierung der Maßnahme gesichert ist.
    • ein Eigenanteil verpflichtend eingebracht wird.
    • die Maßnahme vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids noch nicht begonnen wurde. 

    Bei Maßnahmen in angemieteten Räumen ist der Miet-, Nutzungs- oder Überlassungsvertrag mindestens für die Dauer der Zweckbindung abzuschließen.

    Die Zweckbindung beträgt in der Regel: 

    • 15 Jahre bei Baumaßnahmen und Sanierungen
    • 5 Jahre bei (Erst-) Ausstattung
    • 10 Jahre für Küche und Außenspielbereich 

    Die geplanten Baumaßnahmen müssen den städtebaulichen und baurechtlichen Anforderungen entsprechen. 

    Die Erstausstattung bei Übergangslösungen ist bei der Antragstellung so zu planen, dass sie vollständig an den neuen Standort übernommen werden kann.

  • Ablauf

    Den Antrag auf Förderung können Sie online, schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Online-Beantragung

    • Registrieren Sie sich für das Zuwendungsportal. Den Link dorthin finden Sie unter "Weitere Informationen". 
    • Nutzen Sie nach erfolgreicher Registrierung den Online Dienst. Den Link dorthin finden Sie unter „Online Services“.
    • Der Online-Dienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die benötigten Unterlagen können Sie im Online-Dienst hochladen.
    • Ihre eingereichten Unterlagen werden dann geprüft.
    • Sollten Unterlagen fehlen, werden diese nachgefordert.
    • Sind alle benötigten Unterlagen vorhanden, erfolgt die abschließende Bearbeitung.
    • Ihr Bescheid wird erstellt und an Sie verschickt.

    Wenn Sie den Antrag schriftlich oder persönlich stellen wollen, nehmen Sie bitte vorher per E-Mail-Kontakt zur zuständigen Stelle auf.

  • Benötigte Unterlagen

    • Anträge für Planungsmittel
      • Antragsformular mit: 
        • Beschreibung und Konzeption des Vorhabens
        • (Sachbericht)Darstellung der Veränderung der Platzzahlen durch die Maßnahme
        • Finanzierungsplan
        • Selbstauskunft zum Eigenanteil oder Jahresabschluss des Vorjahres 
        • Angebot(e) für Planungsleistungen
    • Anträge für Baumaßnahme
      • Antragsformular mit:
        • Beschreibung und Konzeption des Vorhabens (Sachbericht)
        • Darstellung der Veränderung der Platzzahlen durch die Maßnahme
        • Finanzierungsplan 
        • Selbstauskunft zum Eigenanteil oder Jahresabschluss des Vorjahres
      • Qualifizierter Lageplan
      • Grundrisspläne, Ansichten und Schnitte sowie ggfs. Pläne der Außenanlagen, des Innenausbaus oder der Einrichtung
      • Berechnungen Grundflächen und Rauminhalte gemäß DIN 277
      • Detaillierte Kostenberechnung gemäß DIN 276 KGr 200 bis 700 (aufgeschlüsselt bis 3. Stufe), Hochbau und Techn. Ausrüstung zusammengefasst
      • Abgestimmtes Raumprogramm
      • Erläuterungsberichte/Zahlenwerte über geplante Vergabeart
      • Zustimmung des/der Eigentümer:in/ Vermieter:in zu den geplanten Umbaumaßnahmen inklusive der Aussage zu einer möglichen Kostenbeteiligung
      • Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Grundbuchauszug, Miet-, Nutzungs-, Überlassungsvertrag)
    • Anträge für Küche und Außenspielbereich
      • Antragsformular mit:
        • Beschreibung und Konzeption des Vorhabens (Sachbericht)
        • Darstellung der Veränderung der Platzzahlen durch die Maßnahme
        • Finanzierungsplan 
        • Selbstauskunft zum Eigenanteil oder Jahresabschluss des Vorjahres
      • Qualifizierter Lageplan
      • Grundrisspläne, Ansichten und Schnitte sowie ggfs. Pläne der Außenanlagen, des Innenausbaus oder der Einrichtung
      • Berechnungen Grundflächen und Rauminhalte gemäß DIN 277
      • Detaillierte Kostenberechnung gemäß DIN 276 KGr 200 bis 700 (aufgeschlüsselt bis 3. Stufe), Hochbau und Techn. Ausrüstung zusammengefasst
      • Abgestimmtes Raumprogramm
      • Erläuterungsberichte/Zahlenwerte über geplante Vergabeart
      • Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Grundbuchauszug, Miet-, Nutzungs-, Überlassungsvertrag)
    • Anträge für Erstausstattung
      • Antragsformular mit:
        • Beschreibung und Konzeption des Vorhabens (Sachbericht)
        • Darstellung der Veränderung der Platzzahlen durch die Maßnahme
        • Finanzierungsplan 
        • Selbstauskunft zum Eigenanteil oder Jahresabschluss des Vorjahres
      • Ausstattungsliste 
      • Erläuterungsberichte/Zahlenwerte über geplante Vergabeart
    • Anträge für Sanierung
      • Antragsformular mit:
        • Beschreibung und Konzeption des Vorhabens (Sachbericht)
        • Darstellung der Auswirkungen auf das Angebot der Kindertageseinrichtung, insb. Veränderung der Platzzahlen durch die Maßnahme
        • Finanzierungsplan 
        • Selbstauskunft zum Eigenanteil oder Jahresabschluss des Vorjahres
      • Zustimmung des/der Eigentümer:in/ Vermieter:in zu den geplanten Sanierungsmaßnahmen inklusive der Aussage zu einer möglichen Kostenbeteiligung
      • Darlegung, warum die Betreuungsplätze ohne die Sanierungsmaßnahme wegfallen würden (zum Beispiel durch Auflagen)
      • Nachweis über die Eigentumsverhältnisse (Grundbuchauszug, Miet-, Nutzungs-, Überlassungsvertrag)
      • Erläuterungsberichte/Zahlenwerte über geplante Vergabeart
  • Zuständige Stellen

    Ansprechperson

    • Fragen rund um das Antragsverfahren

    • Fragen rund um das Thema Bedarfs- und Ausbauplanung

  • Online Services

  • Gebühren / Kosten

    gebührenfrei

  • Fristen & Bearbeitungsdauer

    Welche Fristen sind zu beachten?

    Anträge auf Gewährung von Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen zum bedarfsgerechten Ausbau und Erhalt der Kindertagesbetreuung in der Stadtgemeinde Bremen können, dem Bedarf entsprechend, ganzjährig gestellt werden.

    Wie lange dauert die Bearbeitung?

    Die Bearbeitungsdauer ist einzelfallabhängig und ist maßgeblich an die Einreichung vollständiger Unterlagen geknüpft.

  • Rechtsgrundlagen

  • Weitere Informationen

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Aktualisiert am 28.01.2026

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