Verfahren

Die Steuererklärung ist umgehend, spätestens innerhalb der im Schreiben genannten Frist, elektronisch oder - sofern zulässig - in Papierform abzugeben.

Weitere Hinweise

  • Telefonische Rückfragen zur Zwangsgeldandrohung in der für die Bearbeitung zuständigen Stelle führen zu einer verlängerten Bearbeitungsdauer. Es wird daher darum gebeten, von Rückfragen abzusehen.
  • Nutzen Sie das ELSTER-Kontaktformular, um elektronisch mit Ihrem Finanzamt Kontakt aufzunehmen. Sie können viele Anliegen elektronisch an Ihr Finanzamt adressieren, so zum Beispiel das Nachreichen von Unterlagen zur Steuererklärung, den Hinweis zur Änderung der persönlichen Anschrift, den Antrag auf eine Fristverlängerung oder eine sonstige Nachricht.
  • Den Link zum ELSTER-Kontaktformular finden Sie unter "Weitere Hinweise".