Landeshauptkasse Bremen
Finanzkasse und Vollstreckungsstelle
Dienstgebäude 1. und 2. Anbau im Haus des Reichs
Für steuerliche Forderungen beginnend mit der Steuernummer 57 und 60 und nichtsteuerliche Forderungen des Landes Bremen und der Stadtgemeinde
Aktualisiert am 05.10.2024