Sie wollen ein Kind aus dem Ausland adoptieren? Dieser Prozess wird von dem Jugendamt und der Auslandsvermittlungsstelle begleitet. 

Von einer Auslandsadoption spricht man dann, wenn das Kind vor der Adoption in einem anderen Staat lebt und aufgrund der Adoption nach Deutschland zieht oder ziehen soll. Dabei spielt die Staatsangehörigkeit des Kindes und Ihre eigene Staatsangehörigkeit keine Rolle.

Die Adoption kann im Ausland, aber auch in Deutschland stattfinden. Meistens wird sie jedoch im Herkunftsland ausgesprochen.
Als Auslands-Adoptionen gelten auch Adoptionen, die in Deutschland durchgeführt werden, wenn das Kind erst in den letzten 2 Jahren vor der Antragsstellung nach Deutschland gekommen ist und die Annehmenden in Deutschland leben.

Während der gesamten Zeit werden Sie von einer Vermittlungsstelle begleitet, die Sie berät und unterstützt. Auf Wunsch ist die Vermittlungsstelle auch noch nach dem Abschluss des Adoptions-Verfahrens für Sie da. Die Herkunftsländer wollen nach der Adoption in der Regel in Form von Entwicklungsberichte über den Lebensweg der Kinder informiert werden. Auch dies bespricht die Vermittlungsstelle mit Ihnen.

Voraussetzungen

Wenn Sie ein Kind adoptieren möchten, dann müssen Sie nach deutschem Recht unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Wenn Sie verheiratet sind, muss mindestens einer der beiden Eheleute 25 Jahre alt sein, wobei der jüngere Ehepartner mindestens 21 Jahre alt sein muss.

Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Altersunterschied zum Adoptivkind sollte laut Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter einem natürlichen Abstand entsprechen.
Normalerweise gilt: Ein Ehepaar - ungeachtet des Geschlechts - kann ein Kind nur gemeinsam adoptieren. Ob eine Auslandsadoption durch gleichgeschlechtliche Paare möglich ist, hängt wesentlich von der Rechtslage im Herkunftsland des Adoptivkindes ab. Aber auch Alleinstehende können ein Kind adoptieren.

Sie müssen als Adoptiveltern geeignet sein. Darüber hinaus müssen Sie speziell für eine Auslandsadoption geeignet sein.

Weitere Voraussetzungen ergeben sich aus dem Recht des Staates, aus dem das Kind stammt.