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Einfuhr (Import) von Pflanzen, Pflanzenteilen und pflanzlichen Produkten einschließlich Früchten und Samen

Man darf nicht jede Pflanze oder jedes Pflanzenteil aus Drittländern in die EU importieren. Dies gilt generell, egal ob es sich z. B. um Urlaubsmitbringsel, Nahrungsmittel, Umzüge oder gewerbliche Sendungen handelt. Hierdurch will man Umwelt und Menschen vor dem Verbringen von Pflanzenschädlingen oder der Ausbreitung von fremden Pflanzen schützen.

Vor der Einreise/Einfuhr in die EU sollte man sich prinzipiell informieren, welche Pflanzen verbracht werden dürfen. Es kann sein, dass der Transport von Pflanzen prinzipiell verboten oder unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist, z.B. nach einer amtlichen Kontrolle durch einen Pflanzengesundheitsinspektor und in Begleitung eines Pflanzengesundheitszeugnisses (PGZ).

Sie können sich auf der Internetseite des JKI (www.jki.bund.de) informieren, welche Bedingungen für den Transport bestehen. Bei weiteren Fragen wenden sie sich an den Pflanzenschutzdienst des LMTVet. Untersuchungen und die Erstellungen von Zeugnissen werden nur auf Antrag durchgeführt.

Welche Fristen sind zu beachten?

Notwendige Untersuchungen durch den Pflanzenschutzdienst müssen mindestens einen Werktag im Voraus angemeldet werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Neben kurzfristigen Auskünften kann eine Klärung bis zu einer Woche dauern.

Welche Gebühren/Kosten fallen an?

Die Auskunft beim LMTVet ist kostenlos. Untersuchung, Freigabe sind kostenpflichtig.

Ansprechperson