Wenn Sie unternehmerisch oder beruflich im Land Bremen  tätig werden wollen, informiert Sie die Internetseite des einheitlichen Ansprechpartners über rechtliche Anforderungen und hilft Ihnen, Verwaltungsverfahren schnell und einfach online abzuwickeln.

Sie möchten unternehmerisch oder beruflich in Deutschland tätig werden? Sie brauchen Informationen und Beratung zu Anträgen und möchten Formalitäten einfach und aus einer Hand online erledigen? Hierfür gibt es das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner!

Als Teil eines europaweiten Netzwerks (EU/EWR) stellen die Einheitlichen Ansprechpartner einen unternehmensfreundlichen Zugang zur Verwaltung bereit. Sie informieren über die Anforderungen für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen Tätigkeit.

Das Netzwerk Einheitlicher Ansprechpartner besteht aus elektronischen Portalen und persönlichen Ansprechpartnern.

Zu den Leistungen der Einheitlichen Ansprechpartner zählen:

  • Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei Aufnahme und Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten in Deutschland einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
  • Informationen zu Anforderungen und Verfahren bei der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen in Deutschland, einschließlich damit verbundener Gebühren und vorzulegender Unterlagen
  • elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren, die für die Aufnahme und Ausübung einer unternehmerischen oder beruflichen Tätigkeit erforderlich sind
  • Zielgruppen sind Gründer:innen, Unternehmen sowie Antragsteller bei der Berufsqualifikationsanerkennung in Deutschland, der EU/EWR und aus Drittstaaten.

Als EU-Bürger:in haben Sie einen rechtlichen Anspruch auf die Services der Einheitlichen Ansprechpartner. Dies regeln die EU-Dienstleistungsrichtlinie und die EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Außerdem sind die Einheitlichen Ansprechpartner Hilfs- und Problemlösungsdienst nach der EU-Verordnung über ein einheitliches, digitales Zugangstor.

Voraussetzungen

Den Service der einheitlichen Ansprechpartner können nutzen:

  • Unternehmen,
  • Dienstleistende Personen, 
  • Gründer:innen und
  • Personen, die sich ihre Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen

Aus:

  • der Bundesrepublik Deutschland,
  • einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder
  • einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), zur Zeit 
  • Island,
  • Liechtenstein oder 
  • Norwegen.