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Elektronischer Rechtsverkehr (EGVP)

Seit dem 1. Dezember 2005 können Sie bei dem Amtsgericht Bremen in allen Verfahren nach der Zivilprozessordnung, der Strafprozessordnung und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit Dokumente in elektronischer Form eingereichen. Das dafür entwickelte Verfahren hat die Kurzbereichnung "EGVP" (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach)

Nähere Informationen zu den rechtlichen, organisatorischen und technischen Rahmenbedingungen finden Sie auf der angegebenen Seite im Internet

Voraussetzungen

Um die Software "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" korrekt ausführen zu können sind bestimmte Hard- und Softwarekomponenten erforderlich. Diese Einsatzbedingungen sind unter www.egvp.de angegeben.

Weitere Hinweise

Elektronischer Rechtsverkehr im Lande Bremen

  1. Allgemeine Bekanntmachung

Bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Bremen können in allen Verfahren nach

− der Zivilprozessordnung,

− dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit,

− dem Handelsgesetzbuch,

− dem Genossenschaftsgesetz,

− dem Partnerschaftsgesellschaftsgesetz,

− der Insolvenzordnung

− dem Arbeitsgerichtsgesetz,

− der Verwaltungsgerichtsordnung,

− der Finanzgerichtsordnung,

− dem Sozialgerichtsgesetz,

− der Strafprozessordnung sowie

− dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

elektronische Dokumente eingereicht werden.