Sie haben ein Kind bekommen und möchten den Namen des Kindes bestimmen und Geburtsurkunden bestellen, sowie Elterngeld und Kindergeld beantragen? Hier erfahren Sie, wie Sie alles gleichzeitig, gebündelt und einfach mit einem Antrag erledigen können.
Mit der kombinierten Familienleistung können über einen einzigen Online-Dienst - ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) - verschiedene Leistungen bei unterschiedlichen Behörden beantragt werden. Die Leistungen können Sie gleichzeitig, gebündelt und einfach beantragen.
Sie müssen Ihre Daten nur einmal eingeben und keine weiteren Unterlagen bei den unterschiedlichen Behörden vorlegen.Mit dem Online-Dienst ELFE können Sie alle Leistungen gleichzeitig beantragen oder frei wählen, welche der 3 Leistungen Sie beantragen möchten. Folgende Leistungen gibt es:
Die zuständigen Stellen tauschen mit Ihrem Einverständnis die Daten zur Geburt elektronisch untereinander aus. Gleichzeitig können Sie zustimmen, dass Ihre Gehaltsdaten von Ihrem Arbeitgeber automatisiert abgerufen und mittels der Datenstelle der Rentenversicherung an die zuständige Elterngeldstelle übermittelt werden. So müssen Sie keine Papiernachweise an die Elterngeldstelle senden.
Sie müssen den Onlinedienst nicht nutzen. Sie können weiterhin alle Anträge postalisch oder persönlich bei der zuständigen Behörde stellen. Auch eine Kombination von postalischer, persönlicher Abgabe und der Nutzung des Online-Dienst ist möglich.
Der Online-Dienst ELFE steht derzeit nur einer eingeschränkten Zielgruppe zur Verfügung. Sie gehören zur Zielgruppe, wenn folgendes auf Sie zutrifft:
Bestätigung des Arbeitgebers über die Inanspruchnahme von Elternzeit oder die Reduzierung der Arbeitszeit.
Nur nötig, wenn Sie die Einwilligung zur elektronischen Datenabfrage und -übermittlung vom Arbeitgeber an die Elterngeldstelle sowie zur Datenübermittlung der Geburtsbeurkundung nicht geben.
Nur nötig, wenn Sie die Einwilligung zur elektronischen Datenabfrage und -übermittlung vom Arbeitgeber an die Elterngeldstelle sowie zur Datenübermittlung der Geburtsbeurkundung nicht geben.
Aktualisiert am 15.08.2024