In bestimmten Fällen kann Ihr Unternehmen des Produzierenden Gewerbes oder der Forst- und Landwirtschaft von der Stromsteuer entlastet werden. Dafür müssen Sie einen Antrag stellen.
Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf elektrischen Strom erhoben wird. Stromversorgungsunternehmen müssen die Steuer zahlen und sind somit neben Selbstversorgern (und in Ausnahmefällen auch Letztverbrauchern) die Steuerschuldner.
In einigen Fällen ist es möglich, dass Unternehmen
von der Stromsteuer entlastet werden. Dann können die Unternehmen eine Erlassung, Erstattung oder Vergütung der Steuer beantragen.
Weitere Informationen unter "Weitere Hinweise".
Wo kann ich mehr erfahren?
Informationen zu den verschiedenen Formen der Steuerentlastung auf der Internetseite der Zollverwaltung
Ausführliche Informationen zu Steuerentlastungen für bestimmte Prozesse und Verfahren auf der Internetseite der Zollverwaltung
Ausführliche Informationen zu Steuerentlastungen für Unternehmen auf der Internetseite der Zollverwaltung
Ausführliche Informationen zu Steuerentlastungen in Sonderfällen auf der Internetseite der Zollverwaltung
Überblick über die Voraussetzungen für eine Entlastung von der Stromsteuer auf der Internetseite der Zollverwaltung
Aktualisiert am 23.07.2025