Sie sind als berufliche Betreuung registriert? Das Ergebnis des Feststellungsverfahrens müssen Sie der Stammbehörde unaufgefordert mitteilen.

Nach Ihrer Registrierung als berufliche Betreuung haben Sie Mitteilungs- und Nachweispflichten.
Berufliche Betreuer:innen müssen der Stammbehörde sofort nach Bekanntgabe das Ergebnis des Feststellungsverfahrens über die verbindliche Vergütungseinstufung unaufgefordert mitteilen.
Die Mitteilungen und Nachweise müssen Sie selbstständig abgeben. Eine Erinnerung zur Abgabe erfolgt nicht.
Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Ihr Geschäftssitz liegt. Haben Sie keinen Geschäftssitz, ist die Betreuungsbehörde an Ihrem Wohnsitz zuständig.

Voraussetzungen

  • Sie sind als berufliche Betreuung registriert.
  • Sie haben das Ergebnis des Feststellungsverfahrens erhalten.

Welche Unterlagen benötige ich?

  • Ergebnis des Feststellungsverfahrens